NORDCAPITAL Bulkerflotte 1 GmbH & Co.KG – Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG knickt ein!

Nordcapital Bulkerflotte 1 Schiffsfonds

Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen erzielt gegen die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG einen Achtungserfolg.

Noch rechtzeitig vor der Urteilsverkündung bietet die Bank einen hohen Vergleich an. Damit umgeht die Bank die Gefahr, den Prozess durch ein negatives Urteil zu verlieren.

In einem Verfahren gegen die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG, in dem wir für einen Mandanten Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Beratung zur Beteiligung an der NORDCAPITAL Bulkerflotte 1 GmbH & Co.KG geltend gemacht haben, bekommt die Bank nun offensichtlich kalte Füße. Nachdem diese sich zunächst im außergerichtlichen Verfahren einer vergleichsweisen Lösung verschlossen hat, haben wir für unseren Mandanten Klage eingereicht. Auch im Verhandlungstermin vor dem Landgericht Frankfurt hat die Bank zunächst keinerlei Vergleichsbereitschaft gezeigt, obwohl das Gericht den Rechtsbeistand der Bank ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass einerseits der Vortrag der Bank zur Frage der rechtzeitigen Prospektübergabe noch nicht ausreichend und dass andererseits die Frage, inwieweit eine Aufklärung über das sog. Arrestrisiko – dabei geht es um Schiffsgläubigerrechte – erforderlich gewesen wäre, von besonderer Bedeutung sei.

Nunmehr scheint die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG allerdings zu dem Ergebnis gelangt zu sein, dass ein gegen die Bank gerichtetes Urteil mit allen Mitteln verhindert werden muss. Denn im Hinblick auf den unmittelbar bevorstehenden Termin zur Verkündung einer Entscheidung durch das Gericht hat die Bank unserem Mandanten angeboten, diesem einen Vergleichsbetrag zu zahlen, der sogar höher ist als die eingeklagten Forderungen und der auch die vorgerichtlichen Kosten im vollen Umfang berücksichtigt. Der Haken besteht darin, dass dieser Vergleichsbetrag auch sämtliche Kosten unseres Mandanten, die diesem durch die gerichtliche Rechtsverfolgung entstanden sind, beinhaltet. Im Falle einer Verurteilung müssten diese Kosten zusätzlich von der Bank übernommen und unserem Mandanten erstattet werden. Deswegen wird seitens der Kanzlei erwogen, ggf. nachzuverhandeln, stellt Rechtsanwalt Marten Krüger von der Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen in Aussicht.

Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen vertritt in dreistelliger Mandantenzahl Geschädigte des Bulkerflottenfonds I und stemmt sich erfolgreich gegen billige Vergleiche. „Ob 10.000,- oder 200.000,- Euro angelegt worden sind, die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG hat mindestens 85% des Gesamtschadens zu zahlen“, fordert Fachanwalt Helge Petersen, der 2015 in Hamburg die Veranstaltungen von Nordcapital besuchte und seitdem zahlreiche Telefonkonferenzen mit Geschädigten durchführte. Er warnt alle Anleger, sich mit billigen Vergleichen abspeisen zu lassen. Sein Versprechen, in nahezu allen Fällen hohe Vergleiche zu erzielen, steht nach wie vor.

„Wir werden uns im Anwaltsteam beraten, ob wir der Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG für einen Großteil dieser Fälle eine Art Generalvergleich anbieten. Dieser müsste sich aber in einer Größenordnung von von 85% plus Zinsen und Kosten bewegen“, kündigt der Kanzleiinhaber Helge Petersen an.


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