Urteil: Fehlerhafte Beratung bei der Commerzbank AG

Bank muss an den Kläger Schadensersatz in voller Höhe zahlen – ein weiterer Erfolg der Kanzlei Helge Petersen & Collegen

  • justitia

  • Das Landgericht Frankfurt (Az: 2-25 O 320/12) verurteilte die Commerzbank AG am 15.08.2014 zur Zahlung von EUR 73.500,00 Zug um Zug gegen Übertragung der Gesellschaftsanteile an der European Infrastructure GmbH & Co. Nr. 1 KG. Ferner wurde die Commerzbank verurteilt, dem Kläger Schadensersatz aus einer eventuellen Nachhaftung zu zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dieser Erfolg geht einmal mehr auf das Konto der Fachanwaltskanzlei Helge Petersen & Collegen.

Herr A. aus Bad-Neuenahr-Ahrweiler, geboren am 11.01.1936, betrieb früher eine Metzgerei und war bereits vor der Beratung zur Zeichnung der geschlossenen Beteiligung European Infrastructure GmbH & Co. Nr. 1 KG langjähriger Kunde der Commerzbank AG. Vor einer schwierigen Herzoperation im Frühjahr 2008 kam Herr A. zu einem Beratungsgespräch in die Commerzbank AG, um sich einen Überblick über die eigenen Finanzen zu verschaffen, da er Angst hatte, die Herzoperation nicht zu überleben. In dem Gespräch riet der zuständige Mitarbeiter der Commerzbank AG dazu, die Finanzlage übersichtlicher zu machen und damit zu einer Zeichnung der streitgegenständlichen Beteiligung, die nach Erinnerung des Herrn A. als sehr positiv beschrieben wurde.

Im Beratungsgespräch wurde es vom Berater unterlassen, Herrn A. über die der Bank zufließenden Provisionen aufzuklären. Diesen Fehler sah das Gericht als erheblich an und verurteilte die Commerzbank AG zur Zahlung von Schadensersatz in voller Höhe.

Der den Kläger vertretende Rechtsanwalt Martin Bauer aus der Kanzlei Helge Petersen & Collegen freut sich über das positive Urteil: „Herr A. hat Mut und Durchhaltewillen bewiesen. Unser gemeinsamer Kampfgeist hat uns zum Erfolg geführt.“

Ihr Ansprechpartner in der Kanzlei Helge Petersen & Collegen ist Rechtsanwalt Martin Bauer.

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