Schiffsfonds Reefer Flottenfonds: OLG Schleswig weist Berufung der Sparda Bank zurück

Urteil Postbank Finanzberatung AGIn einem aktuellen Urteil vom 25.10.2018 hat das Oberlandesgericht Schleswig die Berufung der Sparda Bank in einem von der Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen vertretenen Anleger zurückgewiesen und damit, wenn auch mit anderer Begründung als das erstinstanzliche Landgericht Lübeck, bestätigt. Gegen das Urteil des OLG Schleswig kann die Bank noch die Nichtzulassungsbeschwerde erheben.

Der inzwischen 67 jährige Kläger hatte sich im Jahr 2006 auf Empfehlung eines Beraters der Sparda Bank in Höhe von EUR 50.000,00 an der geschlossenen Fondsbeteiligung „Reefer Flottenfonds“ des Emissionshauses MPC beteiligt. Im Rahmen der Beratung erstellte die Bank für den Kläger ein individuelles Anlagekonzept, in dem „Ihre persönlichen Wünsche und Ziele“ festgehalten wurden. Darin gab der Kläger an, dass er ein überschaubares und geringes Risiko innerhalb seines Vermögens wünscht.

Nachdem das Landgericht Lübeck der Klage des Klägers in der ersten Instanz mit der Begründung stattgab, dass der für die Sparda Bank tätige Berater den Kläger nicht ordnungsgemäß über die hohen Weichkosten des Fonds aufgeklärt habe, sieht das Oberlandesgericht Schleswig die Falschberatung der Bank darin begründet, dass die Empfehlung des sehr risikoreichen Schiffsfonds nicht zu dem individuellen Anlagekonzept des Klägers passte. Darüber hinaus stellte der Senat fest, dass die beklagte Bank den Kläger auch nicht über die von ihr vereinnahmten Provisionen bei der Vermittlung des Fonds aufgeklärt hat.

Die Mitarbeiter der Kanzlei Helge Petersen & Collegen freuen sich dem inzwischen schwer erkrankten Kläger geholfen zu haben und einen weiteren Erfolg für den Anlegerschutz errungen zu haben.

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