Perfektion liegt in der Summe der exzellenten Details – Positives Urteil des OLG Rostock

Der Blick für Details verhalf Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Helge Petersen zu einem positiven Urteil für seinen Mandanten vor dem Oberlandesgericht Rostock

Schon in erster Instanz gab es für die Mandanten ein positives Urteil, gegen das aber die Commerzbank AG Berufung einlegte. Auch beim OLG folgten die Richter dieser Ansicht. In diesem Fall war es nicht vonnöten eine Falschberatung auf anleger- und anlagegerechte Beratung zu stützen, sondern ein interessantes Detail in den Unterlagen lieferte Kanzleichef Helge Petersen den entscheidenden Vorteil:

Im Anlagevorschlag schlägt die Commerzbank seinen Kunden einen Aktienanteil von 30% vor; nach Sichten des gesamten Portfolios, machen die Aktien aber einen Anteil von 31,6% aus. Diese Abweichung von 1,6% genügte dem Oberlandesgericht, um eine Falschberatung zu erkennen. Unsere Mandanten erhalten somit ihr Kapital zurück und wir die Bestätigung, dass sich die individuelle Betrachtung jedes einzelnen Falls bis in Detail lohnt.

20140619092712478-1

→ Download des vollständigen Urteils

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