NORDCAPITAL BULKERFLOTTE 1 – Urteil des OLG FFM: Anleger erhält über 13.000 Euro zurück

NORDCAPITAL Bulkerflotte Urteil

Über 10 Jahre ist es nun her, seit die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG Beteiligungen an der NORDCAPITAL BULKERFLOTTE 1 GmbH & Co. KG verkaufte. Über 5000 Anleger beteiligten sich an dem geschlossenen Fonds, dessen Verlauf von den positiven Prognosen abwich. Ein Teil der Anleger beteiligte sich an einer Kapitalaufstockung, doch auch dieser Rettungsversuch scheiterte.

Eine Chance, das verloren geglaubte Geld doch noch zu retten, ist der Rechtsweg.

Wie gut die Aussichten auf einen Erfolg sind, zeigen unsere Urteile der letzten Monate und auch das derzeit aktuelle Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main:
Das OLG entschied in diesen Tagen zugunsten eines Anlegers aus Schleswig Holstein.

Der Anleger war zum damaligen Zeitpunkt bereits jahrzehntelang Kunde bei der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG. Ein Berater der Bank empfahl ihm die Investition in die NORDCAPITAL BULKERFLOTTE 1 GmbH & Co. KG. Er investierte 15.000 USD. Die Beteiligung entwickelte sich nicht prospektgemäß.

Der Anleger fühlte sich durch seinen Berater falsch beraten. Einen (Teil-)verlust seiner Anlagesumme habe er nie riskieren wollen, wie viele Anleger war es sein Ziel, das Kapital sicher zur Altersvorsorge und als Notfallabsicherung anzulegen. Laut seiner Aussage habe der Berater nicht auf die Risiken der Beteiligung hingewiesen. Er reichte Klage ein und ließ sich durch die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen vertreten.

Im Juli 2017 urteilte das Landgericht Frankfurt am Main zu seinen Gunsten. Es wurde für Recht anerkannt, dass die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG ihm seine Anlagesumme (abzüglich erfolgter Ausschüttungen) zu zahlen und ihn von allen Schäden und Nachteilen, die ohne Zeichnung dieser Beteiligung nicht eingetreten wären, freizustellen habe. Das Landgericht begründet sein Urteil damit, dass die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG ihre Pflicht zur ordnungsgemäßen Aufklärung des Anlegers hinsichtlich der wesentlichen Risiken der Beteiligung NORDCAPITAL BULKERFLOTTE 1 verletzt und daher Schadensersatz zu leisten habe.

Die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG legte gegen dieses Urteil Berufung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein. Am 04.07.2018 verkündete das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sein Urteil: die Berufung wird zurückgewiesen. Das OLG führt u.a. Folgendes zur Begründung an: „Dem Beratungsprotokoll (Kapitalanlagecheck) vom 11.07.2008 ist jedoch zu entnehmen, dass der Kläger lediglich bereit war, in Kapitalanlagen bis zur Risikoklasse 3 zu investieren (S. 6. Des Kapitalanlagechecks – Anlage B 4), obwohl er über Erfahrungen und Kenntnisse zu Wertpapieren bis zur Risikoklasse 4 verfügte. Da zwischen den Parteien unstreitig ist, dass die geschlossene Beteiligung – wenngleich kein Wertpapier – einem Risiko unterliegt, welches in die Risikoklasse 5 einzuordnen ist, steht damit fest, dass die Anlageempfehlung der Beklagten nicht den Anlagezielen des Klägers entsprach.“

Der Anleger erhält über 13.000 € zzgl. Prozesszinsen seit über zwei Jahren gegen Übertragung der Geschäftsanteile an zurück. Er wird von allen Schäden und Nachteilen – insbesondere von Rückforderungsansprüchen nach § 172 Abs. 4 HGB – freigestellt, die unmittelbar oder mittelbar aus der von dem Kläger gezeichneten Beteiligung an der NORDCAPITAL Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG resultieren und die ohne Zeichnung dieser Beteiligung nicht eingetreten wären. Außerdem wird er von den außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten von 1.184,05 EUR freigestellt.

Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ist die Entscheidung nun rechtskräftig.

Rechtsanwalt Serkan Yildiz aus der Hamburger Niederlassung der Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen vertritt den Mandaten: „Das Urteil ist ein besonderes Urteil für jeden Anleger. Denn erstmals gestand die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG ein, dass die NORDCAPITAL Bulkerflotte 1 ein Produkt höchster Risikoklasse (Risikoklasse 5) ist. Gerade deshalb darf es nicht den Anlegern empfohlen werden, die lediglich Erfahrungen in geringeren Risikoklassen hatten und/oder eine geringere Risikoklasse explizit wünschten. Es kam somit gar nicht mehr auf Detailfragen der Beratung an.“

NORDCAPITAL Bulkerflotte – Achtung: absolute Verjährung von Schadensersatzansprüchen

Die absolute Verjährung greift nicht zum Jahresende, sondern auf den Tag genau 10 Jahre nach Zeichnungsdatum der Beitrittserklärung.

Sollten Sie also z.B. am 20.07.2008 den Beitrittsschein gezeichnet haben, so tritt die absolute Verjährung – und damit das Erlöschen der Möglichkeit, Schadensersatzansprüche auf dem Rechtsweg durchzusetzen, mit Ablauf des 20.07.2018 ein.

Prüfen Sie daher Ihre Beitrittserklärung auf das Datum Ihrer Zeichnung.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns für Ihre persönliche Ersteinschätzung.

Urteil Bulkerfonds


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