Nordcapital Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG – Weiteres Urteil gegen die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG

Nordcapital Bulkerflotte Verjährung

Für einen unserer Mandanten konnten wir vor dem Oberlandesgericht Braunschweig ein weiteres positives Urteil erstreiten. Gegenstand des Verfahrens waren zwei geschlossene Fonds: Lloyd Fonds Schiffsportfolio und Nordcapital Bulkerflotte 1. Bei der Nordcapital Bulkerflotte 1 handelt es sich um eine Kapitalanlage, die exklusiv von der Deutschen Bank vertrieben wurde. Inzwischen ist dieser Fonds in Auflösung begriffen, die Schiffe stehen zum Verkauf bzw. sind bereits veräußert und die vermeintlich so lukrative und von den Schwankungen der Aktienmärkte unabhängige Anlage ist so gut wie wertlos geworden. Nennenswerte Rückflüsse hat es weder gegeben, noch stehen solche zu erwarten. Die Anlage ist praktisch ein Totalverlust.

Der Anleger aus Braunschweig investierte 2006 und 2008 auf Anraten seines Beraters rund 30.000 Euro in die beiden Schiffsfonds. Zu diesem Zeitpunkt war er bereits seit Jahren Kunde der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG.

Der von der Kanzlei Helge Petersen & Collegen vertretene Braunschweiger fühlte sich von der Bank falsch beraten, weil ihm die Funktionsweise, die Risiken und Nachteile der Anlage nicht hinreichend erklärt worden seien und er andernfalls von einem Erwerb der Anlage abgesehen hätte. Daraufhin hat er seine Bank auf Schadensersatz verklagt.

In erster Instanz entschied das Landgericht Braunschweig nur über den geschlossenen Fonds Nordcapital Bulkerflotte 1 zugunsten des Mandanten und wies die Klage im Übrigen ab.
Der Mandant gab sich mit dieser Entscheidung nicht zufrieden und legte Berufung ein. Da die Deutsche Bank gegen das Urteil in Bezug auf den Nordcapital Bulkerflotte 1 Fonds keine Berufung einlegte, entschied das OLG Braunschweig nur noch über den Lloyd Fonds Schiffsportfolio. Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen kämpfte für den Mandanten weiter und konnte nun in der zweiten Instanz ein positives Urteil erlangen.

Weder über den Einsatz von Fremdkapital noch die Höhe der Rückvergütung aufgeklärt

Das OLG Braunschweig stellt in seinem Urteil fest, dass der Mandant weder über den Einsatz von Fremdkapital noch die Höhe der Rückvergütung aufgeklärt wurde. Hierzu ist der Berater nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verpflichtet (BGH, Urteil vom 21.03.2006, NJW 2006, 2041). Somit wurde das erstinstanzliche Urteil zugunsten des Mandanten korrigiert.

Durch die Urteile aus erster und zweiter Instanz wurden dem Mandanten seine jeweilige Anlagesumme sowie Zinsen zugesprochen. Zudem wurde er von allen Schäden und Nachteilen – insbesondere von Rückforderungsansprüchen nach § 172 Abs. 4 HGB – freigestellt, die unmittelbar oder mittelbar aus der von ihm in 2009 gezeichneten Beteiligung resultieren. Diese wären ohne Zeichnung dieser Beteiligung nicht eingetreten.

Dies ist nur eins der vielen positiven Urteile der Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen, welches zeigt, dass es sich durchaus lohnen kann, auch als vermeintlich „kleiner“ Anleger gegen eine vermeintlich „große“ Bank vorzugehen.

Das Urteil ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrages noch nicht rechtskräftig.

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