Landgericht Berlin: Rentnerin erhält über 200.000 EUR von der Postbank Finanzberatung AG zurück

LG Berlin Urteil Postbank Finanzberatung AG

Fast 250.000 Euro investierte die damals bereits 70 jährige Frau aus Berlin in geschlossene Fonds.

MT „KING DORIAN“ Tankschiffahrts GmbH & Co. KG – König & Cie Renditefonds 50 und MT „KING DOUGLAS“ Tankschiffahrts GmbH & Co. KG, MT „KING DANIEL“ Tankschiffahrts GmbH & Co. KG – so die Namen der Beteiligungen, die ihr ein Berater der Postbank Finanzberatung AG in 2007 und 2008 andiente. Sie wollte ihr Geld sicher und ohne Verlust anlegen – dieses teilte sie dem Berater auch mit, der hier daraufhin die Investition in die beiden Tankschifffahrtsgesellschaften andiente.

Geschlossene Fonds aber sind hochspekulative Produkte, die mit einer Reihe von Risiken, sogar dem Totalverlustrisiko verbunden sind. Problematisch bei diesen geschlossenen Beteiligungen ist eben auch, dass es keine einfache Möglichkeit gibt, bei schlechtem Verlauf, diese Anlagen wieder loszuwerden.

Im Sommer 2016 reichte die Berlinerin Klage ein und lässt sich durch Rechtsanwalt Alexander Schwer vertreten. Im Februar dieses Jahres fand vor dem Landgericht Berlin der Gerichtstermin statt, den Kanzleiinhaber und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Helge Petersen persönlich wahrnahm und die Mandantin vertrat.

Das Landgericht Berlin stellte nun in seinem Urteil fest, dass der Berater zwar sagte, es bestehen Risiken, die einzelnen Risiken und insbesondere das Risiko einen Totalverlust jedoch heruntergespielt hat.

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der Berater verpflichtet, den Kunden über alle für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umstände richtig und vollständig aufzuklären (BGH, Urteil vom 21.03.2006, NJW 2006, 2041). Wäre die Mandantin vollständig über die Risiken einer geschlossenen Beteiligung informiert worden, hätte sie sich nicht beteiligt.

Durch das Urteil erhält sie ihr eingesetztes Kapital abzüglich erfolgter Ausschüttungen zurück und bekommt zudem Verzugszinsen und außergerichtliche Rechtskosten zugesprochen.
Zudem wird sie von allen Schäden und Nachteilen – insbesondere von Rückforderungsansprüchen nach § 172 Abs. 4 HGB – freigestellt, die unmittelbar oder mittelbar aus den von ihr gezeichneten Beteiligungen resultieren und ohne die Zeichnung nicht eingetreten wären.

Die Postbank Finanzberatung hat der Anlegerin die Summe bereits ausgezahlt.

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