König & Cie. Zweite Britische Leben GmbH & Co. KG: Urteil gegen Postbank Finanzberatung AG

Zweite Britische Leben Urteil

Das Landgericht Hannover hat in einem durch die Kanzlei Helge Petersen & Collegen geführten Gerichtsverfahren gegen die Postbank Finanzberatung AG Recht zugunsten der Mandantin der Kanzlei gesprochen. Gegenstand des Verfahrens war eine Beteiligung der Mandantin an einem Lebensversicherungsfonds.

Die Mandantin der Kanzlei Helge Petersen & Collegen hatte sich im Jahr 2007 nach erfolgter Beratung durch einen Berater der Postbank Finanzberatung AG mit 10.000,00 € an einem Fonds beteiligt, der in britische Lebensversicherungen investieren sollte (König & Cie. Zweite Britische Leben GmbH & Co. KG). Im Rahmen der Beratung wurde die Mandantin der Kanzlei nach ihren Angaben jedoch nicht über die mit einer solchen Beteiligung einhergehenden, erheblichen Risiken aufgeklärt. Zudem wurde die Mandantin nach ihren Aussagen nicht darüber aufgeklärt, dass ein erheblicher Anteil des von ihr angelegten Kapitals dazu genutzt wurde, um die Kosten des Fonds abzudecken.

Risiko der Nachhaftung ist aufklärungspflichtig!

Das Gericht stellte nunmehr in seinem Urteil fest, dass die Klägerin nicht über das Risiko der möglichen Nachhaftung nach § 172 IV des Handelsgesetzbuches aufgeklärt wurde. Nach dieser gesetzlich normierten Regelung müssen Anleger einer geschlossenen Beteiligung Ausschüttungen, welche sie erhalten haben, unter Umständen zurückzahlen. Es handelt sich somit nicht um eine gesicherte „Rendite“, sondern über den erhaltenen Ausschüttungen schwebt das „Damoklesschwert“ einer möglichen Rückforderung.

Das Landgericht Hannover hielt im Rahmen des Urteils fest, dass die Mandantin der Kanzlei nicht über dieses erhebliche Risiko aufgeklärt wurde und hat der Mandantin einen Schadensersatzanspruch nebst gezahltem Agio zuzüglich Verzugszinsen zugesprochen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Wenn auch Sie sich falsch beraten fühlen informieren wir Sie gern über Ihre Möglichkeiten. Nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung oder rufen Sie uns an: (0)431/260 924-0


5 Schritte zu Ihrem RechtHier informieren und Chancen bewerten lassen!

Kanzleinachrichten

→ Hier alle Nachrichten ansehen

Informationen zu den sicheren Teilen-Buttons in der Datenschutzerklärung