Eine Anlage zur Altervorsorge hatte die Mandantin gewünscht und dem Anlageberater erklärt, das Risiko einer Aktienanlage nicht eingehen zu wollen. Empfohlen wurde ihr im Jahr 2008 ein hochriskanter Schiffsfonds, der – ähnlich wie eine Rentenversicherung – monatlich bespart werden sollte.
Bereits in erster Instanz hatte es das Landgericht Hamburg als erwiesen angesehen, dass die Mandantin nicht ordnungsgemäß über die Risiken der ihr empfohlenen Anlage aufgeklärt worden sei. Auf die Berufung des beklagten Beratungsunternehmens sah allerdings auch das Hanseatische Oberlandesgericht keine Veranlassung, das erstinstanzliche Urteil abzuändern.
Vielmehr wies der Senat darauf hin, dass „das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat“. Schließlich folgte das Beratungsunternehmen der Empfehlung des Berufungsgerichts und nahm zur Vermeidung weiterer Kosten die Berufung zurück.
Unsere Mandantin bekommt ihr Geld nebst Zinsen zurück und wird auch ihre Beteiligung an dem Schiffsfonds wieder los. Darüber hinaus muss die Gegenseite ihr die Kosten des Verfahrens erstatten.
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