Erneut positives Urteil für privaten Anleger gegen die Postbank Finanzberatung AG

Urteil Postbank Finanzberatung

Das OLG Celle wies Ende März dieses Jahres die Berufung der Postbank Finanzberatung AG mangels Erfolgsaussicht zurück.

Somit ist das Urteil des Landgerichtes Hannover aus Juli 2016 nun rechtskräftig.

Durch das Urteil wurde die Rückabwicklung der Beitrittsverträge veranlasst. Ebenso wurden die Mandanten von allen Schäden und Nachteilen – insbesondere von Rückforderungsansprüchen nach § 172 Abs. 4 HGB – freigestellt, die unmittelbar oder mittelbar aus der von ihnen in 2005 und 2007 gezeichneten Beteiligungen resultieren.

In den Jahren 2005 und 2007 diente der Postbank Finanzberatung AG Berater dem damals knapp 70-jährigen Duisburger und seiner Frau insgesamt drei geschlossene Beteiligungen an: MPC Sachwert Rendite Fonds Opportunity America GmbH & Co. KG, König & Cie. Zweite Britische Leben GmbH & Co. KG und MS „Clara Schulte“ Shipping GmbH & Co. KG. Der Berater beriet den Mandanten und seine Frau bereits seit einigen Jahren in Vermögensangelegenheiten. Ziel ihrer Geldanlage von rund 60.000 EUR war die Sicherung ihres Vermögens. Ein geschlossener Fonds widerspricht diesem bereits in seiner grundsätzlichen Beschaffenheit als unternehmerische Beteiligung.

Was der Mandant nicht wusste: eine Beteiligung als sogenannter Kommanditist macht den Anleger zum Unternehmer. Geschlossene Fonds sind mit erheblichem Fremdkapital finanziert und mit einem Totalausfallrisiko belastet Deshalb sind solche Anlagen deutlich risikoreicher als Aktien und Aktienfonds. Und darüber hätte im Sinne einer anleger- und anlagegerechten Beratung aufgeklärt werden müssen.

Für die anleger- und objektgerechte Beratung ist erforderlich, dass der Berater richtig, sorgfältig, zeitnah, vollständig und für den Kunden verständlich über alle Risiken und Eigenschaften des Anlageobjektes hinweist, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben könnten.

Das Landgericht Hannover entschied, dass die Postbank Finanzberatung AG in diesem Fall ihre Pflicht verletzte, das Ehepaar anlegergerecht aufzuklären. In dem Fall war es unstreitig, dass der Berater die Risiken der o.g. Beteiligungen in der Beratung als rein theoretisch entwertete und daher als unbedeutend für den Anleger darstellte.

Rechtsanwalt Björn-Michael Lange der Hamburger Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen freut sich mit seiner Mandantschaft über die guten Nachrichten und über einen weiteren Erfolg im Kampf gegen die Falschberatung.

Als eine der führenden Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt das Team um Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Helge Petersen über 1000 Mandate gegen die Postbank Finanzberatung AG bundesweit.

Gern überprüfen wir Ihren Fall, nutzen Sie unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung oder rufen Sie uns unter +49 (0)431/260 924-0 an.


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