Drei positive Urteile gegen die Postbank Finanzberatung AG

Update 23.12.2014: Vier positive Urteile gegen die Postbank Finanzberatung AG

Mandanten freuen sich über 100 % Erstattung

I.
Mit Urteil vom 23.07.2014 hat das Landgericht Hannover unter dem Az. 7 O 171/13 unserer Mandantin Schadensersatz zugesprochen. Rechtsmittel wurden nicht eingelegt, das Urteil ist rechtskräftig.

  • II.
    Mit Teilanerkenntnis- und Schlussurteil vom 02.10.2014 hat das Landgericht Hannover unter dem Az. 8 O 343/13 unserem Mandanten Schadensersatz zugesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Rund 60.000,- EUR hatte der Pensionär auf Anraten des Postbank – Beraters in vier geschlossene Schiffsbeteiligungen investiert. Die Sicherheit der Anlagen sollte dabei oberste Priorität haben, denn es handelte sich um einen Großteil seines liquiden Vermögens, welches zur Altersabsicherung des Pensionärs und seiner Ehefrau dienen sollte. Dass es sich tatsächlich um vier hochspekulative Anlagen handelte, wurde dem Pensionär nicht erklärt. Eine Risikoaufklärung fand nicht statt, über die Kosten sowie die Provisionen wurde er ebenfalls nicht aufgeklärt.

III.
Mit Teilanerkenntnis- und Schlussurteil vom 02.10.2014 hat das Landgericht Hannover unter dem Az. 8 O 315/13 unserem Mandanten Schadensersatz zugesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bei unserem Mandanten handelt es sich um einen 32-jährigen Elektroniker. Dieser hatte auf Anraten seines Postbank – Beraters 21.000,- EUR in eine geschlossene Schiffsbeteiligung gesteckt. Auch dieser wollte sein Vermögen nur in Sicherheit wissen, auch dieser wurde nicht über die Risiken, die Kosten sowie die Provisionen der hochspekulativen Beteiligung aufgeklärt.

In den Verfahren 8 O 315/13 und 8 O 343/13 teilte das Landgericht Hannover mit, dass es die Ansprüche der Postbank-Kunden als begründet ansah. Die Postbank Finanzberatung AG gab – zur Vermeidung gerichtlicher Entscheidungsgründe – in beiden Fällen ein Anerkenntnis zu den gestellten Hauptforderungen ab. Im Übrigen erfolgte in beiden Fällen ein Schlussurteil durch das Landgericht Hannover.

Alle drei Mandanten sind mit den Ergebnissen zufrieden und Ihnen wurde gerichtlich bestätigt, falsch beraten worden zu sein. Die Kosten der gerichtlichen Auseinandersetzungen wurden in allen drei Fällen vollständig von der Postbank Finanzberatung AG getragen.


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