95 jährige Klägerin zwingt die Beraterbank in die Knie – Commerzbank nimmt in zwei Fällen Berufung zurück

„Es freut mich in diesem Fall besonders, dass die Klägerin diesen Erfolg davontragen konnte und ihn auch noch genießen kann“, resümiert der Prozessbevollmächtigte der Klägerin Rechtsanwalt Stefan Jedtberg aus der Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen in Kiel.

Vor dem Oberlandesgericht Hamburg, Az. 13 U 100/13 hat die Commerzbank AG heute in zwei Fällen die Berufung zurückgenommen. Damit ist das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Hamburg vom 08.11.2013, Az. 330 O 455/12 bestätigt und rechtskräftig geworden. Mutter und Sohn hatten gegen die aus ihrer Sicht falsche Beratung ihrer Hausbank, den offenen Immobilienfonds hausinvest zu verkaufen und das Geld stattdessen in den Immobiliendachfonds PMIA zu investieren, Klage erhoben. Bei einem Dachfonds wird das Kapital in verschiedenen Zielfonds angelegt, die dann wiederrum das Geld in einzelne Anlagen investieren. In diesem Fall hat der neu erworbene Dachfonds aber unter anderem in den soeben verkauften offenen Immobilienfonds hausinvest investiert. Auch im Markt der spekulativen Schiffsbeteiligungen kann das auch passieren: Der Anleger erwirbt die Beteiligung an einem Dachfonds, der in Schiffe investiert und erhofft sich eine bessere Streuung als in einem einzelnen Schiffsfonds. Tatsächlich enthält der Dachfonds aber genau diesen einzelnen Schiffsfonds. An eine Streuung ist dann kaum zu denken.

  • commerzbank-zieht-berufung-zurueck

  • Wie in den meisten Parallelverfahren bundesweit haben sich gravierende Beratungsmängel seitens der Commerzbank AG gezeigt, die in den allermeisten Fällen zu einem Vergleich oder aber zu Urteilen auf Rückabwicklung führten. Auch in diesem Fall ließ das Gericht bei seiner Prozesseinführung keinen Zweifel daran, dass es die Berufung für aussichtslos hält. Damit bestätigt ein weiteres Obergericht die Rechtsauffassung der Kanzlei Helge Petersen & Collegen aus Kiel.

    „Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass die gehbehinderte Klägerin noch im hohen Alter vom 96 Jahren trotz der sich aufdrängenden Aussichtslosigkeit vor die Schranken des Gerichts zitiert wird, ist für die beklagte Bank und ihren gesamten Konzern ein Skandal“, empfindet Rechtsanwalt Helge Petersen.

„Hier hätte man in Ansehung der vermehrten positiven Gerichtsentscheidungen zugunsten der Anleger rechtzeitig zurückrudern sollen, das hätte der einstigen Traditionsbank gut zu Gesicht gestanden und den Imageschaden nicht noch vergrößert.“

Verstärkt setzt die Fachkanzlei insbesondere auch bei geschlossenen Fonds auf den so genannten Produktangriff. Die hauseigenen Experten analysieren die Fonds auf Herz und Nieren und können so schlüssig belegen, dass viele dieser geschlossenen Fonds von Anfang an keine gewinnbringenden Konzepte enthalten. „Das wollen wir zurzeit in hunderten von Klagefällen gegen die Tochter der Deutschen Bank AG, der Postbank Finanzberatung AG beweisen. Die meisten der dort vertriebenen Produkte geschlossener Beteiligungen konnten niemals die versprochenen Renditen erwirtschaften“, behauptet der frühere Bankkaufmann Helge Petersen und fügt hinzu, dass es sich lohnt, den Kopf nicht in den Sand zu stecken, sondern für sein Recht zu kämpfen. „Nie standen die Chancen günstiger“, so der Kanzleichef abschließend.

Für weitere Fragen zum Thema stehen Ihnen das Team der Kanzlei Helge Petersen & Collegen gerne zur Verfügung. Nutzen Sie auch unsere kostenfreie Ersteinschätzung

Informationen zu den sicheren Teilen-Buttons in der Datenschutzerklärung