Commerzbank AG zahlt Anlegerin Kapitaleinlage aus Lloyd Flottenfonds IV aus

Urteil Commerzbank Lloyd Flottenfonds

Bereits 2013 erhielt eine Anlegerin ihre Kapitaleinlage von über 80.000 € aus dem geschlossenen Fonds Lloyd Flottenfonds IV, bestehend aus der MS Schifffahrtgesellschaft mbH & Co. KG und der MS Fernando Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG durch ein positives Urteil des Landgericht Neuruppin zurück.

Das Gericht stellte in seinem Urteil fest, dass die Commerzbank AG die Anlegerin nicht über die der Commerzbank AG zufließende Provision des Zeichnungskapitals aufgeklärt hat. Dies stellt eine Verletzung der Beratungspflicht da, so dass die Anlegerin der geltend gemachte Anspruch auf Schadensersatz zusteht.

Wenn Sie sich falsch beraten fühlen, informieren wir Sie gern über Ihre Möglichkeiten.

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