Anlegerin erhält Kapital zurück: Nordcapital Offshore Fonds 3 / DS-Rendite-Fonds Nr. 132

Urteil Nordcapital DS-Rendite-Fonds

Eine weitere Anlegerin geschlossener Fonds erhielt zum Jahresende 2017 ihre Kapitalanlage zurück.

Das Urteil in II. Instanz reiht sich in die Serie positiver Urteile gegen die Postbank Finanzberatung AG ein, die die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen für Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet erstritten hat.

Unsere Mandantin aus der Nähe von München zeichnete 2009 die Beteiligungen Nordcapital Offshore Fonds 3 GmbH & Co. KG sowie DS-Rendite-Fonds Nr. 132 DS Activity und DS Agility GmbH & Co. Containerschiffe GmbH. Diese wurden ihr durch einen Berater der Postbank Finanzberatung AG angedient. Ihr Bestreben war eine sichere Kapitalanlage.

Das Landgericht Hannover urteilte im vorangegangenen Jahr zugunsten der Mandantin und begründet sein Urteil damit, dass die Postbank Finanzberatung AG ihre Pflicht zur objektgerechten Anlageberatung verletzt habe. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Berater verpflichtet richtig, sorgfältig, zeitnah, vollständig und für den Kunden verständlich auf diejenigen Eigenschaften und Risiken des Anlageobjektes hinweist, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben könnten. (vgl. BGH, III ZR 182/12, Urteil vom 21.03.2013, a. a. O. und BGH, XI ZR 384/12 Urteil vom 27.11.2012, aaO.)

Die Postbank Finanzberatung AG legte hierauf Berufung ein, die das Oberlandesgericht Celle im Dezember 2017 zurückwies. Somit bleibt das positive Urteil aus Hannover bestehen.
Durch das Urteil erhält die Mandantin ihre Anlagesumme von rund 48.000 EUR von der Postbank Finanzberatung AG ausgezahlt und wird von allen Schäden und Nachteilen, insbesondere Rückforderungsansprüche nach § 172 Abs. 4 HGB, die sich unmittelbar oder mittelbar aus den gezeichneten Beteiligungen ergeben, freigestellt.

Rechtsanwalt Björn-Michael Lange aus der Hamburger Niederlassung vertritt die Mandantin und sagt: „Ich freue mich mit der Mandantin über den Erfolg.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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