Zinsskandal Leer – Kanzlei gewinnt Verfahren durch zwei Instanzen

Zinsskandal in Leer Verfahren durch zwei Instanzen gewonnen

Erfolg für Mandanten im Zinsskandal Leer: Kanzlei Helge Petersen & Collegen gewinnt Verfahren durch zwei Instanzen

Eine verheerende Fehleinschätzung der Verantwortlichen der Deutschen Postbank AG führte die Mandanten überhaupt erst in dieses Verfahren. Das Bekanntwerden des Leeraner Zinsskandals im Jahr 2013 erzeugte bei den Verantwortlichen der Bank offenbar so starke Verwirrungen, dass auch Kunden der Bank, die ohne jeglichen Bezug zu den Vorkommnissen standen, vom Sog des Aufarbeitungs-Strudels erfasst wurden.

Die Geschichte dieses Irrtums beginnt für unseren Mandanten im Jahr 2013. Schreiben der Deutschen Postbank AG erreichen ihn in diesem Jahr mehrfach. Man fordert ihn darin auf, Stellung zu mutmaßlich „unregelmäßigen Buchungen“ im Bezug auf seine Konten im Finanzcenter der Deutschen Postbank AG in Leer zu nehmen. Unser Mandant kooperiert mit der Bank und gibt Stellungnahmen zu deren Anfragen ab. Diese scheinen der Bank nicht auszureichen – das Frage-Antwort-Spiel wiederholt sich mehrfach. Die Drohung, die Konten zu sperren, steht dabei von Seiten der Bank immer wieder im Raum. Auch die Frage, ob der Mandant durch eine Absprache mit einem leitenden Mitarbeiter des Finanzcenters erhöhte Zinsauszahlungen empfange, taucht zwischenzeitlich auf. Wahrheitsgemäß verneint unser Mandant diese Frage. Was hinter dieser Frage steckt, erfährt er erst im Laufe der Zeit – nicht durch die Bank, sondern durch regionale Presse-Berichterstattung.

Konten in Leer gesperrt

Eines Tages sind seine Konten in Leer gesperrt. Es ist ihm nun nicht mehr möglich, über den dort angelegten Betrag in sechsstelliger Höhe zu verfügen. Der Mandant sieht keine Alternative mehr, als den Zugriff auf seine Ersparnisse einzuklagen.

Interessanter Aspekt im Zuge des Verfahrens vor dem Landgericht Hamburg: die Deutsche Postbank AG fordert zu keiner Zeit Beträge aus mutmaßlich ihr Schaden beibringenden fehlerhaften Buchungen zurück, sie unterstellt unserem Mandanten aber, Kenntnis von mutmaßlich unregelmäßigen Buchungen zu haben. Das Landgericht Hamburg entscheidet mit deutlichem Urteilstenor am 04.11.2015 zu Gunsten unseres Mandanten.

Berufung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg

Wie in einem Schildbürgerstreich muss sich unser Mandant dann vorgekommen sein, als die Gegenseite ihn mit Schreiben vom 09.12.2015 über die Einlegung der Berufung in der Sache informiert und sich das Verfahren so vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg fortsetzt – und damit nochmal ein halbes Jahr bis zu einer Entscheidung ins Land gehen muss.

Unser Bericht darüber kann allerdings knapp ausfallen. Das Hanseatische Oberlandesgericht stellt mit Urteil vom 15.06.2016 fest, das Landgericht habe der Klage unserer Mandanten zu Recht und mit zutreffender Begründung stattgegeben.

Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, es kann also noch eine Nichtzulassungsbeschwerde im Bezug auf die Revision durch die Gegenseite eingelegt werden.


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