Schadensersatz wegen Falschberatung bei Schiffsbeteiligungen

FSW Finanzservice Schadensersatz

Update, 18.07.2016: Das Oberlandesgericht München hat mit Datum 08.06.2016 die Berufung unseres Gegners im Bezug auf die Hauptforderung zurückgewiesen und das Urteil des Landgericht München II lediglich im Bezug auf Nebenanträge verändert. Die Revision wurde nicht zugelassen, dagegen kann die Gegenseite nun noch eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.

Landgericht München: FSW Finanzservice GbR zu Schadensersatz wegen Falschberatung bei Schiffsbeteiligungen verurteilt

Das Landgericht München II verurteilte die FSW Finanzservice GbR zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von EUR 60.220,00 zuzüglich Zinsen an die durch die Kanzlei Helge Petersen & Collegen vertretene Klägerin.

Der Mandantin der Kanzlei wurden im Zeitraum 2005 bis 2008 durch die FSW Finanzservice GbR mit Sitz in Dachau drei Beteiligungen an Schiffsfonds vermittelt. Es handelt sich dabei um den König & Cie. Renditefonds 44 Suezmax – Tanker Flottenfonds II, den König & Cie. Renditefonds 69 Produktentanker-Fonds III und die MPC Offen Flotte – 14 Vollcontainerschiffe (Santa B-Schiffe). Bei diesen Beteiligungen handelt es sich jeweils um eine geschlossene Beteiligung, welche aufgrund ihrer Konzeptionen als unternehmerische Beteiligungen und den damit verbundenen, erheblichen Risiken als spekulativ einzustufen sind.

Das eigentliche Anlageziel der Mandantin war es, eine sichere Altersvorsorge zu tätigen. Empfohlen wurden der Mandantin und ihrem Ehemann durch die FSW Finanzservice GbR jedoch die vorbenannten, spekulativen Schifffonds. Die Klägerin und ihr Ehemann wurden vor Zeichnung zudem nicht auf die bei diesen Beteiligungen bestehenden Risiken hingewiesen. So erfolgte unter anderem keine Aufklärung über die aufgrund der Kommanditistenstellung der Klägerin bestehende Haftung in Höhe der geleisteten Investitionssumme sowie das damit einhergehende Nachhaftungsrisiko, welches dazu führen kann, dass Anleger erhaltene Ausschüttungen an die Beteiligungsgesellschaft zurückzahlen müssen. Ebenso erfolgte keine korrekte Aufklärung über die bei den Schifffonds bestehenden hohen Fremdkapitalquoten von jeweils deutlich über 50 %. Nicht erwähnt seitens der Beklagten wurden zur Überzeugung des Gerichts die „tatsächlichen Rechtsverhältnisse“ und die Risiken, die sich aus der Besicherung der von Kreditinstituten gewährten Darlehen mit Hypotheken- bzw. Pfandrechten an den Schiffen zum Nachteil der privaten Anleger ergeben.

Emissionsprospekte für die Schiffsbeteiligungen nicht ausgehändigt

Die FSW Finanzservice GbR händigte der Mandantin zudem nicht den zu den geschlossenen Schiffsbeteiligungen gehörenden Emissionsprospekt aus. Die Mandantin und ihr Ehemann erhielten lediglich eine Werbebroschüre der Emissionshäuser König & Cie. bzw. MPC Münchmeyer Petersen Capital.

Aufgrund der unterlassenen Aufklärung über die bei den geschlossenen Schiffsbeteiligungen bestehenden Risiken verurteilte das Landgericht München II die FSW Finanzservice GbR mit Urteil vom 23.04.2015 zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von rund EUR 62.220,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die FSW Finanzservice GbR muss die Mandantin ferner von den für das außergerichtliche Tätigwerden der Kanzlei Helge Petersen & Collegen angefallenen Rechtsanwaltskosten freihalten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen dieses hat das erstinstanzlich verurteilte Finanzberatungsunternehmen Berufung bei dem Oberlandesgericht München eingelegt.


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