SolEs 21 und 22: sollen Anleger abwarten oder aussteigen?

Solarfonds Soles Sammelklage

Die laufenden Verfahren unserer Fachkanzlei und daraus resultierenden positiven Urteile für Anleger beweisen, dass Anleger regelmäßig leicht aus den in 2009 und 2010 aufgelegten Solarfonds „aussteigen“ können.

Nachdem die Schifffahrtskrise bereits in vollem Gange war und sich Anleger von Schifffonds abwandten kamen „Öko-Fonds“ gerade recht, um auf den Trend der erneuerbaren Energien aufzuspringen und private Anleger zu überzeugen, ihr teils über Jahre verdientes und angespartes Geld in einen geschlossenen Fonds zu investieren.

Mit Sätzen wie „Profitieren Sie von den langfristig gesetzlich festgeschriebenen Vergütungen für erneuerbare Energien “, „Werden Sie zum nachhaltigen Stromproduzenten mit der Rendite aus der Sonne“ und dem Gedanken, etwas Gutes für die Umwelt zu tun, ließen sich die Produkte nach unseren Erkenntnissen hervorragend an Anleger verkaufen, denen Umweltschutz wichtig ist.

SolEs 21 und 22: Mehrere tausend Anleger ließen sich überzeugen und wurden mit der Unterschrift auf dem Zeichnungsschein zum Kommanditisten.

Was die Anleger in den häufigsten unserer Fälle nicht wussten:
Geschlossene Fonds sind hochspekulative Produkte, die mit einer Reihe von Risiken verbunden und deswegen mit dem Anlageziel „Altersvorsorge“ nicht vereinbar sind.
Eine Beteiligung als sogenannter Kommanditist macht den Anleger zum Unternehmer. Gerade diese Beteiligung ist in vielen Fällen mit erheblichem Fremdkapital finanziert. Deshalb sind solche Anlagen deutlich risikoreicher als Aktien und Aktienfonds. Problematisch bei diesen geschlossenen Beteiligungen ist eben auch, dass es häufig schwer ist, bei schlechtem Verlauf, diese Anlagen wieder loszuwerden.

Die „langfristig gesetzlich festgeschriebenen Vergütungen“ wurden nach unseren Recherchen ab 2010 in Italien und Spanien reduziert und sanken von da an mit jedem neuen Energiegesetz weiter. Die wenigen Ausschüttungen, die Anleger erhielten, entsprachen nicht den prognostizierten Renditen.

Bis zum Jahresende 2017 hat unsere Fachkanzlei Anlagesummen zwischen 8.000 EUR und 200.000 EUR für Mandanten aus beiden SolEs Fonds zurückgeholt. Somit summiert sich das von uns „gerettete“ Mandantenvermögen aus beiden Fonds auf über 1 Mio. EUR.

Das Emissionshaus Voigt & Collegen versendete Ende 2017 Rundschreiben an die verbliebenen Gesellschafter und warnte u.a. vor unserer Fachkanzlei. Wir nehmen an, dass dies eine Reaktion auf die erfolgreiche Arbeit für unsere Mandanten ist.

Dieser untaugliche Versuch einer Gegenoffensive vermochte unsere laufenden Verfahren jedoch nicht aufzuhalten: beinah wöchentlich erreichen uns neue positive Urteil für unsere Mandanten. Unter anderem Urteile gegen MLP Finanzdienstleistungen AG, Postbank Finanzberatung AG und die Oldenburgische Landesbank.

Diese wurden gerichtlich veranlasst, die Fondsanteile zurückzunehmen und den Anlegern ihre Anlagesumme zurückzuzahlen.

Viele Anleger berichteten uns, sich an Sammelklagen beteiligt zu haben, die dann aber einen eher enttäuschenden Verlauf nehmen und extrem zeitaufwendig sind. Die Folge dessen: Enttäuschung und Misstrauen in Anwälte.

Unsere Fachkanzlei führt Einzelverfahren und die positiven Urteile in Sachen SolEs bestärken uns, weiterhin Einzelverfahren zu führen:
Lesen Sie unsere aktuellen Urteile zu SolEs-Verfahren.

Angesichts dutzender Schreiben verschiedener Kanzleien, Anlegerschutzverbände und dem Emissionshaus Voigt & Collegen wissen viele Anleger der SolEs-Fonds nicht mehr, wem sie trauen können und welchen Informationen sie Glauben schenken sollen.

Auf unser Internetseite für SolEs-Anleger informieren wir kurz über den Verlauf der Fonds und der Gerichtsverfahren und bieten Ihnen ein PDF-Dokument zum Download an, in dem Kanzleiinhaber und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Helge Petersen darüber aufklärt, warum eine Erholung der Fondssituationen aus seiner Sicht nicht möglich ist.

Wenn auch Sie in SolEs-Fonds investiert haben und sich kostenfrei und unverbindlich Ihre Möglichkeiten erfahren wollen, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.


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