Lebensversicherung der Generali, Allianz und anderen: Geld zurück durch Widerruf

Widerruf Lebensverischerung

Viele Versicherer haben in den Verträgen zu Lebensversicherungen, die im Zeitraum vom 29.07.1994 und 31.12.2007 geschlossen wurden, fehlerhafte Belehrung zum Widerspruchsrecht oder Rücktrittsrecht erteilt. Hierdurch besteht unter Umständen die Möglichkeit, den Vertrag auch heute noch zu widerrufen. Ein wirksamer Widerruf führt zu einer Rückabwicklung des Vertrages, der Kunde erhält die geleisteten Einzahlungen und oftmals zudem noch hierauf angefallene Zinsen. Selbst wenn der Vertrag bereits gekündigt wurde oder ein Rückkaufswert erzielt wurde besteht unter Umständen noch die Möglichkeit, den Widerspruch zu erklären und hierdurch die Rückabwicklung herbeizuführen.

Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass eine Vielzahl von Lebensversicherungskunden ihren Verträgen noch widersprechen kann. Hat die Versicherung damals gar nicht oder fehlerhaft über das Widerspruchsrecht belehrt, so steht dem Kunden auch heute dieses Recht zum Widerspruch noch oftmals zu.

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Betroffen sind Verträge zu Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen dem 29.12.1994 und dem 31.12.2007 abgeschlossen wurden. Der Versicherer hätte dem Kunden nach Vertragsschluss alle Unterlagen zusenden und ordnungsgemäß über das Widerspruchsrecht belehren müssen, damit die Widerspruchsfrist zu laufen beginnt. Hat er dies nicht getan, so kommt möglicherweise ein Widerruf des Vertrages in Frage. Der Kunde hat hierbei ein sogenanntes „ewiges Widerspruchsrecht“, insofern die Belehrung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist.

Ein Widerspruch bezüglich des Vertrages dürfte sich vor allem für Verträge lohnen, die in den Jahren 2005 bis 2007 abgeschlossen wurden.

Gerne prüfen wir für Sie im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung, ob ein Widerspruch bezüglich ihres Vertrages möglich sein könnte und erklären Ihnen, wie in der Angelegenheit vorzugehen ist.

Nehmen Sie diesbezüglich unverbindlich Kontakt zu uns auf, wir kümmern uns um Ihr Recht!

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