Gericht wirft der Deutschen Bank versuchten Prozessbetrug vor

Urteil Deutsche Bank Nordcapital Bulker

Die Deutsche Bank kommt aus den Negativschlagzeilen nicht heraus. Nach dem Skandal mit den Immobilienanlagen über ein spezielles Treuhandmodell in den 90er Jahren und den aktuellen Vorwürfen von Wettbewerbsverstößen am Zinsswap-Markt oder den Manipulationsvorwürfen bei hunderten von Darlehensverträgen, wird der einstigen Vorzeigebank vom Gericht versuchter Prozessbetrug vorgehalten.

In dem Verfahren, von dem in dieser Woche die Medien, u.a. die FAZ und das Handelsblatt berichteten, ging es um einen Fall von falscher Anlageberatung. In der Dokumentation hatte die Bank festgehalten, dass die Übergabe des Prospektes erst am Tag der Zeichnung erfolgte. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verlangt aber eine frühere Übergabe dieser Unterlagen, damit der Kunde ausreichend Zeit hat, den Prospekt zu lesen und zu verstehen. Im Prozess habe die Bank denn auch plötzlich ein abweichendes Datum genannt – diese Behauptung „ist ein versuchter Prozessbetrug“, schreibt das Landgericht in der Urteilsbegründung (Az.: Bi 6 O 154/17). Es hält das dokumentierte Übergabedatum für wahr.

Fachanwalt Helge Petersen, dessen Kanzlei selbst hunderte von Falschberatungsverfahren u.a. auch gegen die Deutsche Bank führt, kann dem Kollegen Rechtsanwalt Kälberer nur beipflichten, wenn dieser von der „Spitze des Eisbergs“ spricht. „In all diesen Verfahren, die mit einem positiven Urteil oder einem hochrangigen Vergleich endeten, stellte sich heraus, dass die Falschberatung nahezu immer einem gleichen Muster folgt, sodass der Verdacht einer systematisch, also vorsätzlich betriebenen Falschberatung aufkommt“, meint Helge Petersen. „Dann wird es höchste Zeit“, so Helge Petersen weiter, „dass sich die Staatsanwaltschaft um diese Fälle kümmert.“

So wie im aktuellen Fall einer Mandantin aus Sachsen-Anhalt, die erfolgreich gegen die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG geklagt hat. Die Mandantin bekam vom Landgericht Braunschweig Recht zugesprochen und hat bereits ihre Anlagesumme aus dem Nordcapital Bulkerflotte I GmbH & Co. KG von der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG zurückerhalten.

Der Richter verdächtigte die Berater u.a. einer vorsätzlichen Falschaussage und schaltete die Staatsanwaltschaft ein. Der zuständige Staatsanwalt scheint diesen Verdacht nun als erwiesen anzusehen, denn nach unseren Informationen beantragte er gegen einen der Berater den Erlass eines Strafbefehls.

Kanzleiinhaber Helge Petersen abschließend: „Ich schäme mich als ehemaliger Banker für dieses Bankenverhalten. Ich begreife auch nicht, warum beim Nachweis von tausenden Falschberatungsfällen keine strafrechtlichen Konsequenzen gezogen werden. Man fragt sich, was noch geschehen muss, um Ermittlungen anzusetzen. Ein Trost bleibt, zumindest gelingt es, in den meisten Fällen einen Schadensausgleich zu erzielen, der die Mandanten nach Monaten der Verzweiflung wieder glücklich macht!“

Wir berichteten bereits im März 2017.


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