Dieselskandal in aktueller Baureihe des Audi A6 und A7 – Rechte der Betroffene

Diesel Skandal Audi A6

Anfang Mai dieses Jahres räumte die VW-Tochter Audi ein, dass auch an ihrem aktuellen Dieselmodell des A6 das Abgassystem manipuliert ist.

Besonders brisant: Der aktuelle A6 wurde als sauberer Diesel präsentiert und mit einer Umweltprämie beworben, die Käufer für den Umtausch eines Altfahrzeugs erhalten.
Laut Medien sind derzeit 60.000 Fahrzeuge der aktuellen Modelle A6 und A7 betroffen – der Dieselskandal nimmt immer größere Ausmaße an. Neben Fahrzeugen von Audi sind auch in Fahrzeugen von VW, Seat, Skoda, Porsche, Mercedes-Benz, BWM und Opel unerlaubte Abschalteinrichtungen verwendet worden. Weltweit sollen 11 Millionen Fahrzeuge, davon rund 2,4 Millionen in Deutschland, betroffen sein. Die in den Fahrzeugen verbaute Sensorik ermittelt, ob das Fahrzeug auf dem Prüfstand steht und verändert das Abgasverhalten so, dass ein „sauberes Dieselfahrzeug“ simuliert wird und den Tester somit täuscht.

Viele betroffene Kfz-Besitzer haben sich bereits an spezialisierte Kanzleien gewandt, um ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen und ihr Recht durchzusetzen. Für Betroffene ist beispielsweise Schadensersatz, ein Vergleich oder ein Widerruf möglich.

Ein Beispiel zu Ihrem Recht:

Widerruf
In vielen Autokreditverträgen sind Mängel zu entdecken. Die Rückabwicklung des Autokredites ist dann auch nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist durch einen Widerruf möglich. Der Vertrag wird rückabgewickelt und der Kunde kann sein Fahrzeug zurückgeben.

Dies gilt auch für Leasingverträge:

In vielen nach dem 10.06.2010 abgeschlossenen KFZ-Leasingverträgen sind Mängel zu entdecken. Die Rückabwicklung des Kfz-Leasingvertrags ist dann durch einen Widerruf möglich. Sie als Leasingnehmer erhalten sämtliche Leasing-Raten zurück und werden von künftigen Zahlungsverpflichtungen befreit. Die Bank muss Zinsen und Tilgungsleistungen erstatten. Im Gegenzug müssen Sie das Auto abgeben, ggf. wird eine Nutzungsentschädigung gegenüber der Autobank fällig. Für Verträge, die nach dem 13.06.2014 geschlossen wurden, gilt die Besonderheit, bei einem Widerruf weder Nutzungs- noch Wertersatz leisten zu müssen.

Angesichts weiterer betroffener Fahrzeuge zeigen sich die Autohersteller gegenüber ihren Kunden mehr als dreist – es ist nicht auszuschließen, dass noch weitere Fahrzeuge in den Dieselskandal verwickelt sind.

Wir beraten betroffene Kfz-Besitzer und prüfen Ihre Möglichkeiten in unserer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung.

Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an.

Spiegel, „Audis A6-Affäre verärgert die Bundesregierung“, 11.05.2018


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