Dieselfahrverbot in Frankfurt am Main – und bald auch in Kiel? Was mache ich jetzt?

Dieselskandal

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat am Mittwoch (05.09.2018) nach einer mündlichen Verhandlung entschieden, dass auch die Stadt Frankfurt am Main ein Dieselfahrverbot einführen muss, um die Luftqualität in der Innenstadt zu verbessern (VG Wiesbaden, Az. 4 K 1613/15.WI).

Nach Hamburg und Stuttgart ist Frankfurt am Main damit die dritte deutsche Metropole, in der ein Dieselfahrverbot kommen wird. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte wegen der Überschreitung von Stickoxidgrenzwerten geklagt. Frankfurt ist die erste Stadt in Hessen mit einem Fahrverbot für Dieselfahrzeuge.

Das Verbot wird ab Februar 2019 Dieselfahrzeuge der Abgasnorm 4 und älter betreffen sowie Benzinfahrzeuge der Euronorm 1 und 2. Im Februar hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass solche Fahrverbote für bestimmte Fahrzeugklassen zulässig sind, sofern sie verhältnismäßig bleiben.

Dieselfahrverbot in weitern Städten möglich

Immer mehr deutsche Städte überlegen zudem, dem Vorbild von Stuttgart und Hamburg zu folgen und nunmehr auch für die Innenstadt bzw. Teile der Innenstadt ein Dieselfahrverbot auszusprechen. So auch die Landeshauptstadt Kiel, siehe hierzu den Beitrag auf der KN http://www.kn-online.de/Nachrichten/Schleswig-Holstein/Theodor-Heuss-Ring-Kiel-Diesel-Fahrverbot-ist-Thema-im-Landtag

Es besteht auch bei Ihrem PKW die Möglichkeit, dass dieser aufrühre oder später einem Fahrverbot unterfällt. Wir raten Ihnen daher zeitnah Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufzunehmen, um mit diesem Ihre Chancen durchzusprechen, bevor ihr Dieselfahrzeug unverkäuflich wird. Unsere Erfahrungen zeigen, dass es sich lohnt, früh eine Rückabwicklung zu fordern.

Überprüfung Ihres Leasingvertrages

Sollte Ihr Fahrzeug über einen Leasingvertrag finanziert worden sein, so lohnt sich zudem die Überprüfung Ihres Leasingvertrages auf die möglicherweise noch bestehende Möglichkeit eines Widerrufs dieses Vertrages hin. Diese Möglichkeit, sich von seinem Fahrzeug zu trennen, wurde in der Presse unter dem Namen „Widerrufsjoker“ bekannt.
In vielen nach dem 10.06.2010 abgeschlossenen Kfz-Leasingverträgen sind Mängel zu entdecken. Dies bedeutet, dass Käufer, die ihr Fahrzeug nach dem 10. Juni 2010 über einen vom Händler vermittelten Kredit oder Leasingvertrag erworben haben, diesen Vertrag auch jetzt noch zeitlich unbeschränkt widerrufen können.

Wird der Käufer des PKW nicht ordnungsgemäß über das gesetzliche Widerrufsrecht informiert, kann das Widerrufsrecht zeitlich unbeschränkt ausgeübt werden. Diese besonders verbraucherfreundliche Regelung ermöglicht vielen Kfz-Haltern die Rückabwicklung des Kfz-Leasingvertrags sowie des für die Finanzierung des Autos abgeschlossenen Autokredits.
Sie als Leasingnehmer erhalten sämtliche Leasing-Raten zurück und werden von künftigen Zahlungsverpflichtungen befreit. Die Bank muss Zinsen und Tilgungsleistungen erstatten.

Im Gegenzug müssen – oder im Falle eines von einem Fahrverbot betroffenen Dieselfahrzeuges „können“ – Sie das Auto zurückgeben. Es wird unter Umständen jedoch eine Nutzungsentschädigung gegenüber der finanzierenden Autobank fällig.

Für Verträge, die nach dem 13.06.2014 geschlossen wurden, gilt aufgrund einer im Juni 2014 in Kraft getretenen verbraucherfreundlichen Gesetzesänderung die Besonderheit, dass bei einem Widerruf der Ausgleich für den Wertverlust (Wertersatz) sowie die Zahlung einer Entschädigung für gefahrene Kilometer (Nutzungsersatz) entfällt.

Sie haben Fragen?

Wir setzen Ihre Rechte durch – Diesel-Abgasskandal-Klage durchsetzen in vier Schritten: Jetzt Geld zurückholen.

DIESELSKANDAL – JETZT GELD ZURÜCKHOLEN!
5 Schritte zu Ihrem RechtHier informieren und Chancen bewerten lassen!

Kurzberichte zu Erfolgen und Urteilen der Kanzlei

→ Hier alle Urteile und Erfolge anzeigen

Informationen zu den sicheren Teilen-Buttons in der Datenschutzerklärung