Die fondsgebundene Lebensversicherung – Quo vadis?

fondsgebundene Lebensversicherung

Mit der Bezeichnung Lebensversicherung verbinden die meisten Anleger Themen wie „Sicherheit“, „Altersvorsorge“ und Risikoabsicherung.

Sie kennen die klassische Lebensversicherung, die mit einer garantierten Verzinsung von ca. 1,25% läuft. Aufgrund der anhaltend niedrigen Zinsen ist jedoch im Hinblick auf die Rendite die Entwicklung nicht gut und die Anzahl der Abschlüsse solcher klassischen Lebensversicherungen ist nach unserer Meinung rückläufig.
Die Angebote und die Anzahl der abgeschlossenen fondsgebundenen Lebensversicherungen steigen nach unserer Bewertung an. Bei den fondsgebundenen Lebensversicherungen gibt es in der Regel keine Zinsgarantie, jedoch weit höhere Renditeaussichten. Die Renditeaussichten sind bei der fondsgebundenen Lebensversicherung zwar höher – aber auch das Risiko.

Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung wird der in dem Versicherungsbeitrag enthaltene Sparanteil direkt in einem oder mehreren Investmentfonds angelegt. Diese Sondervermögen werden von Kapitalanlagegesellschaften verwaltet. Die Investmentfonds investieren beispielsweise in Aktien, Rentenpapiere oder Immobilien. Wie hoch die spätere Auszahlung aus der Versicherung sein wird, hängt von der Wertentwicklung der ausgewählten Investmentfonds ab. Das Risiko der Geldlagen übernimmt nicht die Versicherung, sondern Sie als Anleger. Entwickelt sich die Anlage negativ, bekommen Sie als Anleger bei Vertragsende möglicherweise weniger, als Sie an Beiträgen eingezahlt haben. Aus diesem Grund sollten Sie als Anleger einer fondsgebundenen Lebensversicherung finanziell stabil aufgestellt sein.

Viele Anleger sind über die Nachteile einer fondsgebundenen Lebensversicherung nicht aufgeklärt worden, aber es gibt erfreuliche Nachrichten für die Anleger von fondsgebundenen Lebensversicherungen:
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 05.04.2017 – IV ZR 437/15 festgestellt, dass bei fondsgebundenen Lebensversicherungen, die sich wirtschaftlich betrachtet als Anlagegeschäft darstellen, der Anleger im Rahmen der Vertragsverhandlungen über alle für seinen Anlageentschluss bedeutsamen Umstände verständig und vollständig aufgeklärt werden muss – insbesondere über die mit der Anlageform verbundenen Nachteile und Risiken.

Wenn Sie auch eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen haben, nutzen Sie unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.


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