Regulatorische Reaktion auf die Finanzkrise: Was hat sich getan?

Finanzkrise Folgen

Dokumentationspflicht der Anlageberatung, Milliardenverluste bei geschlossenen Fonds, Kapitalanlagegesetzbuch – Konsequenzen für Anleger

1.) Einführung von Dokumentationspflicht der Anlageberatung ab Anfang 2010

  • Verpflichtendes Beratungsprotokoll für Anlageberatung (muss dem Kunden ausgehändigt werden)
  • Anlass der Anlageberatung, Dauer Beratungsgespräch, Informationen über persönliche Situation des Kunden, Informationen über Finanzprodukte, die Gegenstand der Beratung sind, wesentlichen Anliegen des Kunden und Gewichtung dieser Anliegen, Empfehlungen und Begründung der Empfehlung des Anlageberaters müssen dokumentiert werden
  • Keine Unterschriftpflicht der Kunden
  • Kritik Verbraucherzentrale NRW und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) noch im Jahr 2010: einige Banken verlangen Unterschrift des Kunden unter Protokoll, verschlechtert die Rechtsposition des Kunden; außerdem werden Anlageempfehlungen der Banken nur mangelhaft begründet; zudem gebe es häufig nur vorformulierte Antwortmöglichkeiten

Große Regierungsstudie des Justiz- und Verbraucherschutzministeriums im Jahr 2014 (500 Seiten dicke Studie) mit einem vernichtenden Urteil: www.faz.net

  • Fazit: Beratungsprotokolle verfehlen ihren Zweck
  • Oftmals werden die Dokumente nicht an den Kunden übergeben
  • Auch wenn sie übergeben werden, dann werden die gesetzlichen Vorgaben missachtet
  • Verbraucher werden eher nicht geschützt, eher die Gefahr, dass Beratungsprotokoll dem Verbraucher schadet
  • 119 Testkäufer: nur in jedem vierten Beratungsgespräch wurde Dokumentation ausgehändigt
  • Wesentliche Inhalte des Gesprächs, Empfehlung des Produkts und Begründung des Produkts werden nicht dokumentiert
  • Protokolle selbst nicht transparent, nicht verständlich
  • Studie: „wenn eine Unterschrift des Kunden verlangt wird, soll der Kunde meistens in eine ungünstige Position gebracht werden“
  • Positiv:
    Mitarbeiter- und Beschwerderegister bei der Finanzaufsicht Bafin. Dort können sich die Kunden über Berater beschweren – geeignetes Instrument, Berater besser zu überwachen
  • Ausblick: Vereinheitlichung der Dokumentation wird gefordert

2.) Milliardenverluste für Anleger durch Anlage in geschlossene Fonds

  • Zwischen 2005-2008 sind jedes Jahr 10 Milliarden Anlegergelder in geschlossene Fonds geflossen, ab 2009 pro Jahr dann 5 Milliarden
  • Faktisch dürften weiterhin rund 5 Milliarden an Anlegergeldern in geschlossene Fonds fließen; aktuelle Studie besagt, dass nur 6 % der Fonds erfüllen Gewinnprognose 94 % verfehlen Prognose
  • Untersuchung von 1139 geschlossenen Fonds von 1972 bis heute durch Finanztest; 69 % der Fonds haben den Anlegern Verluste beschert
  • 57 % der Immobiliefonds Verluste! 62 % der Umweltfonds Verluste! 81 % der Schiffsbeteiligungen Verluste, Verluste (vollständiger oder teilweiser Verlust) Untersuchte Fonds alleine 4,3 Milliarden Verlust

3.) Kapitalanlagegesetzbuch ab Mitte 2013 in Kraft

  • Nur Kosmetische Korrekturen z.B. bei geschlossenen Beteiligungen (begrifflich neu: Alternative Investmentfonds) dürfen für Neuprodukte max. 60 % Fremdkapital aufgenommen werden, vorher war sogar noch höhere Fremdkapitalaufnahme möglich
  • Kritik: Fremdkapitalheben immer noch viel zu hoch; hoher Fremdkapitaleinsatz verstärkt das Totalverlustrisiko für den Anleger
  • Blind pools bestehen weiter: aber 60 % der Investition, Größe, Ort und Nutzung müssen vorher festgelegt werden (Blind Pool: Gelder für Investitionsobjekte, ohne das feststeht, in welche Objekte konkret investiert werden soll)
  • Anbieter müssen sich bei der BAfin registrieren lassen
  • Fazit: Anlageform bleibt für Normalanleger ungeeignet, exorbitante Kosten und Provisionen für Berater, weiterhin sehr hohe Risiken für Anleger

4.) Gesamtfazit für Entwicklung seit der Finanzkrise für Anleger:

  • Beratungsprotokolle schädigen sogar den Anleger eher (negative Konsequenz des regulatorischen Vorgehens)
  • Keine signifikante Verbesserung im Bereich der Investition in geschlossenen Beteiligung für Anleger
    (Randnotiz: in 26 von 28 EU Ländern sind solche Produkte verboten, in Amerika nur für sehr wohlhaben Investoren, die sich extra selbst registrieren müssen erlaubt; also Anlegerschutz in diesem Bereich in Deutschland im internationalen Vergleich sehr schlecht!

5.) Allgemeine Situation der Banken seit der Finanzkrise


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