Fachanwaltskanzlei Helge Petersen & Collegen ist gegen die Postbank Finanzberatung AG weiter auf Erfolgskurs

Erfolg Anerkenntnis Postbank Finanzberatung

Die Postbank Finanzberatung AG hat ein weiteres Mal in Folge einer mündlichen Verhandlung die Ansprüche einer Anlegerin anerkennen müssen.

Im zu Grunde liegenden Sachverhalt fand die mündliche Beweisaufnahme am 09.12.2015 im Rahmen einer öffentlichen Sitzung vor der 11. Zivilkammer des Landgerichts Hannover statt. Die von Rechtsanwältin Maja Christina Müller und unterstützend weiteren Rechtsanwälten der Kanzlei Helge Petersen & Collegen vertretene Klägerin hatte in insgesamt sieben Finanzanlageprodukte investiert, allesamt aus der Produktkategorie „geschlossene Fonds“.

Schon bei der Vorbereitung der Klageschrift begegneten Rechtsanwältin Müller im Produkt-Portfolio der Mandantin einige „alte Bekannte“ wieder, so die Tankerschiffe MT „KING EDWARD“ und MT „KING ERIC“ aus dem Renditefonds 60 – Produktentankerfonds II des Emissionshauses König & Cie., außerdem die Solaranlage „SolES 21 GmbH & Co. KG“. Den Verkauf dieses Trios durch einen Berater der Postbank Finanzberatung AG hatte Maja Christina Müller unter anderem auch am 14.12.2015 vor dem Landgericht Offenburg im nordwestlichen Schwarzwald für einen anderen Mandanten angegriffen und dabei sogar die Aufmerksamkeit des Südwestdeutschen Rundfunks (SWR 3) sowie regionaler Print- und Onlinemedien auf sich gelenkt. Der Sender berichtete in seinem abendlichen Nachrichtenmagazin, unsere Kanzlei berichtete parallel in diesem Blog.

Dazu gesellten sich im Produkt-Portfolio der Mandantin noch „dtp Game Portfolio 2007 Fondsgesellschaft mbH & Co. KG“, „SCI Vierte IFF geschlossener Immobilienfonds für Frankreich – Frankreich FONDS 04“, „König & Cie. Erste Dachinvestment GmbH & Co. KG“, „König & Cie. Zweite Dachinvestment GmbH & Co. KG“, „FHH Fonds Nr. 38 MS „Antofagasta“, MS „Johannesburg“ und MS „Montreal““ sowie „LHI Private Equity Zweite Beteiligungs GmbH & Co. KG“.

Vollständige Rückabwicklung der Beitrittsverträge gefordert

Bezüglich aller Finanzanlageprodukte forderte Maja Christina Müller die vollständige Rückabwicklung der Beitrittsverträge aus den Jahren 2007 – 2009, zudem unter anderem noch den Ersatz von Zinsausfällen, die die Mandantin zu erleiden hatte – hätte sie nicht in Folge der Falschberatung durch die Postbank Finanzberatung AG die benannten Produkte erworben, so hätte sie schließlich in den vergangenen Jahren ihr Geld in andere Finanzanlagen investieren und daraus Zinsen erhalten können.

Das zunächst in der Sache angenommenes Vergleichsangebot der Postbank Finanzberatung AG in diesem Fall über rechnerisch etwa 50 % der Schadenssumme widerrief Müller später im Verfahrensverlauf im Auftrag der Klägerin angesichts des immer massiver in Erscheinung tretenden Ausmaßes der hier erfolgten Falschberatung.

Nachdem nun von Seiten der Klägerpartei keinerlei Vergleichsbereitschaft mehr in der Sache bestand, kam die Postbank Finanzberatung AG nicht mehr umhin, in Folge der öffentlichen Verhandlung die Ansprüche der Klägerin umfassend anzuerkennen – damit vermied die Beklagte ein in der Begründung für sie möglicherweise verheerendes Urteil durch das Landgericht.

Sind auch Sie von Verlusten aus Anlagen in geschlossene Fonds betroffen? Die Rechtsanwälte der Kanzlei Helge Petersen & Collegen prüfen Ihren Fall gern im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung. Es darf Ihnen nicht zugemutet werden, Verluste aus Falschberatungen hinnehmen zu müssen!


5 Schritte zu Ihrem RechtHier informieren und Chancen bewerten lassen!
Informationen zu den sicheren Teilen-Buttons in der Datenschutzerklärung
Posted in: