Klage gegen Postbank Finanzberatung AG – zu riskante Anlagen verkauft?

Klage gegen Postbank Finanzberatung Falschberatung

Mündliche Verhandlung am Offenburger Landgericht
Update 11.02.2016: Urteil liegt vor (noch nicht rechtskräftig)

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Einem 78-Jährigen aus aus Bad Peterstal wurden hochspekulative Schiffs- und Solarbeteiligungen in Höhe von rund 60.000 EUR verkauft. Über mögliche Risiken der Beteiligungen soll der Rentner jedoch nicht ausreichend aufgeklärt worden sein. Nun klagt er mit Rechtsbeistand der Kanzlei Helge Petersen & Collegen gegen die Postbank Finanzberatung AG. Am 14. Dezember 2015 fand am Offenburger Landgericht die mündliche Verhandlung statt.

In den Jahren 2007 und 2009 wurden dem Rentner von einem Berater der Postbank Finanzberatung AG geschlossene Beteiligungen von insgesamt etwa 60.000 EUR in Form von Schiffsfonds und Solarfonds verkauft. Maja Christina Müller von der Kanzlei Helge Petersen & Collegen beziffert den Wert der Anlagen im günstigsten Fall auf derzeit noch etwa 5.000 EUR. „Ein Fonds ist inzwischen insolvent, die beiden anderen haben nur noch etwa zehn beziehungsweise etwa vier Prozent ihres ursprünglichen Werts“ so Müller.

„Falsch und unzureichend beraten“

„Unser Mandant wurde falsch beraten, er wurde nur unzureichend über die Risiken der Anlagen aufgeklärt und nun um einen Großteil seiner Ersparnisse gebracht. In den Beratungsgesprächen wurde seitens des Beraters der Postbank Finanzberatung AG stets von eine einer »guten sicheren Sache« gesprochen“, so die Aussage des betroffenen Anlegers. Dieser strebte eine verlustsichere Altersversorgung an und wurde offensichtlich nicht darüber informiert, wie geschlossene Fonds funktionieren und welche Risiken – bis hin zum Totalverlust – diese Anlagen mit sich bringen können. „Ihm sei lediglich ein Bild von einem Schiff gezeigt worden“ präzisiert Rechtsanwältin Müller die Vorwürfe ihres Mandanten gegenüber der Postbank Finanzberatung AG.

Unserem Mandanten, einem damals langjährigen Kunden der Postbank, wurde im Rahmen der Beratung eine Rendite von 8% in Aussicht gestellt. Für den Erwerb der geschlossenen Beteiligungen löste er zwei Sparbücher, zwei Sparbriefe und einen Bausparvertrag auf. Er selbst bezeichnete sich nach Aussagen seiner Rechtsanwältin Müller als „risikoscheu“, was finanzielle Belange anginge.

Klage gegen Postbank Finanzberatung AG – Gute Chancen auf Erfolg

„Wir sind guter Hoffnung, dass unser Mandant sein Geld zurückbekommt“, sagte Rechtsanwältin Müller nach der Verhandlung in Offenburg. „Ich sehe dafür gute Chancen, da er ja für die hochspekulativen Beteiligungen sogar seine konservativen Anlageformen aufgekündigt hatte. Da der Berater als freier Handelsvertreter provisionsabhängig agierte, sei dessen Verkaufsinteresse entsprechend hoch gewesen.“ so Müller.

Eine gütliche Einigung scheiterte an den zu unterschiedlichen Vorstellungen der Prozessgegner über die Höhe des finanziellen Ausgleichs. Die Entscheidung der Zivilkammer wird für Freitag, 22. Januar 2016, erwartet.


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