Suezmax-Tanker Flottenfonds III – möglicher Schadensersatz für Anleger

Krise der Schiffsfonds nimmt kein Ende.

Anleger des König & Cie. Renditefonds 55 sorgen sich um ihr investiertes Geld. Sie hatten sich 2006 über den Suezmax-Tanker Flottenfonds III an zwei Kommanditgesellschaften beteiligt, die jeweils einen Rohöl-Doppelhüllentanker der Suezmax Klasse (MT Cape Balder und MT Cape Bantry) betreiben. Vertrieben wurde der Fonds u.a. von der Postbank Finanzberatung AG.

Charterraten hinter Erwartungen

  • Nach dem Rekordjahr 2008 hatten sich beim Suezmax-Tanker Flottenfonds III die Charterraten 2009 bis 2012 weit unter Prospekt entwickelt. Für diesen Fall war in der Fondskonstruktion bereits ein Sicherheitskonzept vorgesehen: ein Schiff lief in fester Charter und eines konnte über den Gemini Tanker Pool gebucht werden. Doch diese Absicherung des Suezmax-Tanker Flottenfonds III endete im März 2011 mit dem Ende der Festcharter. Die Differenz von USD 21.000 gegenüber der Festrate von USD 34.050 multipliziert mit 660 Einsatztagen ergab so Mindereinnahmen von USD 14 Mio.

  • Suezmax-Tanker Flottenfonds III in Schieflage

    Suezmax-Tanker Flottenfonds III in Schieflage
    Abb. Öltanker im Hafen von Rotterdam
    Foto: Fotolia / © rob3rt82

Hohe Betriebskosten bei schwieriger Situation der Schiffsbanken

Belastend wirken hier hohe Betriebskosten, Reparaturen und Ersatzteile sowie teure Werftkosten, die für 2015 anstehen. Zusätzlich ist zu beachten, dass in der Pool-Fahrt der Treibstoff und der nachschüssige Eingang der Reisecharter für beide Schiffe des Suezmax-Tanker Flottenfonds III vorfinanziert werden muss. Der Mittelbedarf ist mit ca. EUR 1,5 Mio. pro Schiff dadurch recht hoch. Die Refinanzierung dieser Betriebsmittel ist bei der anherrschenden desolaten Situation der Schiffsbanken schwierig. So mussten die Gesellschafter die Finanzierung selbst schultern – mit einem Kapitaleinschuss von 13% in 2012.

Neue Hoffnung – möglicher Schadensersatz für Suezmax-Tanker Flottenfonds III Anleger

Neue Hoffnung dürfen Anleger auf Grund jüngster Urteile schöpfen. So hat das Landgericht Frankfurt am Main am 05.05.2014 (Az. 2-21 O 289/13) entschieden, dass die Vermittler und Berater der Banken verpflichtet sind, auf die Fremdkapitalquote eines Fonds hinzuweisen. Denn mit der Fremdkapitalquote geht – so das Landgericht – der sogenannte „Leverage-Effekt“ oder auch die „Hebelwirkung“ einher. Beim Suezmax-Tanker Flottenfonds III liegt das Fremdkapital bei 55,25%.

Wurde der Anleger nicht entsprechend aufgeklärt, so steht ihm nach Auffassung der Frankfurter Richter ein Schadenersatzanspruch wegen Falschberatung zu. Wird dieser Anspruch gerichtlich bestätigt, so verpflichtet das Gericht die Bank zur Rückzahlung des gesamten investierten Geldes.


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