Rechtmäßigkeit der Kündigung langjähriger Bausparverträge

Nachdem in den vergangenen Monaten vielfach – auch in mehreren Beiträgen der Kanzlei Helge Petersen & Collegen – über das Thema der Kündigung langjähriger Bausparverträge berichtet wurde, versuchen nun die Bausparkassen ihr Verhalten gegenüber teils langjährigen Kunden zu rechtfertigen. Die an den Finanzmärkten generierbaren Zinsen seien so stark gefallen, dass Bausparverträge – mit teilweise bis zu vier Prozent Zinsen – nicht mehr finanzierbar seien.

  • Auch im Format „Drehscheibe“ des ZDF kam das Thema am 10.08.2015 zur Sprache.

    Unter anderem erklärte dabei Alexander Nothaft vom Verband der Privaten Bausparkassen:
    „Wir reden hier über Verträge, die im Schnitt 22 oder 23 Jahre alt sein dürften. Für solche überlangen Sparphasen war der Bausparvertrag nie gedacht. Für 7 Jahre, für 10 Jahre, ja – aber nicht für 22 oder 23 Jahre. In der Vergangenheit konnte man hier beide Augen zudrücken, nicht aber jetzt.“

  • Kündigung langjähriger Bausparverträge

    Fachanwalt Helge Petersen über die Kündigung langjähriger Bausparverträge // Quelle: ZDF Drehscheibe vom 10.08.2015

Rechtsanwalt und Kanzleiinhaber Helge Petersen von der Kanzlei Helge Petersen & Collegen bezog in dem Beitrag ebenfalls Stellung zum Thema.
Seine Kanzlei wird von verärgerten Bausparern überrollt. Für den Juristen hat das Verhalten der Bausparkassen System. Er sieht in der massenhaften Kündigung von Bausparverträgen gar eine Zeitenwende im Verhältnis von Kunde und Bausparkasse.

„Heute“, so Helge Petersen, „gibt es nicht mehr das Prinzip der normalen Kundenbindung oder des verständigen Umgangs miteinander, es gibt nur das Prinzip Profit oder Nicht-Profit und deswegen ist also quasi nur die logische Konsequenz, alle Verträge zu kündigen. Übrigens werden die Bausparkassen damit auch ihren Riesengewinn machen, weil natürlich nur ein ganz kleiner Prozentsatz sich wehrt, obwohl es ganz leicht wäre, sich zu wehren. Damit geht die Rechnung natürlich insgesamt auf.“

Die bestehende hohe Guthabenverzinsung geht mit der Auflösung der Verträge verloren.
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