Lloyd Fonds Holland II – Aufhebung der Wechselkursbindung

Immobilien gelten gerade in Krisenzeiten als sichere Anlage. So wählten 2009 viele Anleger die geschlossene Beteiligung an der Zweite Lloyd Fonds Holland GmbH & Co.KG „Lloyd Fonds Holland II“ , die von der Postbank Finanzberatung AG vertrieben wurde. Diese Vorstellung erweist sich jetzt vermutlich als Trugschluss.

Lloyd Fonds Holland II – Fremdkapital zum Großteil in Schweizer Franken

  • Der Fonds hatte in vier Büroimmobilien (Almere, Amersfoort, ‘s-Hertogenbosch und Breda) in den Niederlanden investiert. Die erforderlichen Geldmittel wurden dabei nicht nur von den Anlegern selbst aufgebracht, sondern zu 54,54 % durch Fremdkapital in Form von Bankendarlehen. Etwa die Hälfte dieses Fremdkapitals – nämlich EUR 11.400.000,00 – wurden in Schweizer Franken (CHF) aufgenommen. Diese Wechselkursbindung schien sinnvoll, denn bis zum 15.01.2015 hatte die Schweizer Nationalbank einen Mindestwechselkurs von 1,20 CHF/EUR festgelegt und so verhindert, dass der CHF gegenüber dem EUR weiter erstarkt.

  • Lloyd Fonds Holland II – Immobilienfonds
    Bild: fotolia © carsten jacobs

Als die Schweizer Nationalbank sich am 15.01.2015 entschloss, diese Bindung aufzuheben, verlor der EUR ganz massiv an Wert. Dies hat zur Folge, dass sich das in CHF valutierende Darlehen stark verteuert hat.

Währungsrisiko: Aufheben des Mindestwechselkurses führt zu Nachforderung der Bank

Mit Schreiben vom 17.02.2015 hat die Lloyd Treuhand GmbH ihre Anleger darüber unterrichtet, dass der EUR-Wert des Darlehens schlagartig um EUR 5.000.000,00 gestiegen ist. Um das in CHF valutierende Darlehen abzutragen, müssen also EUR 5.000.000,00 mehr aufgewendet werden als geplant. Zum Ausgleich der „Wechselkursabweichung“ hat die Fondsgesellschaft einen Betrag von rund EUR 1.800.000,00 bei der finanzierenden Bank hinterlegt. Diese verlangt eine Erhöhung der Sicherheit, die nach Angaben der Treuhand allerdings nicht geleistet werden kann, da die Liquidität erschöpft ist.
Erschwerend kommt hinzu, dass das Darlehen ursprünglich zu einem Wechselkurs von 1,66 CHF/EUR aufgenommen worden war und bereits der Kursanstieg auf 1,20 CHF/EUR ein tiefes Loch in die Kasse gerissen hatte.

Mietsituation der Immobilien ungewiss – Totalverlustrisiko oder sogar Nachhaftungsrisiko droht

Auch die Mietsituation der Immobilien erweist sich nach unserer Vermutung als problematisch. Mehrere Mietverträge laufen in Kürze aus und das Mietniveau ist gesunken. Eine Neuvermietung – so sie denn überhaupt gelingt – könnte vermutlich nur zu deutlich schlechteren Konditionen als bisher erfolgen. Es ist möglich, dass sich der Fonds für die Anleger zu einem Desaster entwickelt. Im schlimmsten Fall – nämlich einer Insolvenz – können die Anleger sogar verpflichtet sein, zumindest einen Teil der bereits erhaltenen Ausschüttungen wieder zurückzahlen zu müssen.

Anleger, die sich beim Lloyd Fonds Holland II schlecht beraten fühlen, weil sie etwa über das Totalverlustrisiko, Währungsrisiko oder das Nachhaftungsrisiko nicht hinreichend informiert wurden, tun sicherlich gut daran, sich anwaltlich beraten und prüfen zu lassen, ob Schadensersatzansprüche gegen die Postbank geltend gemacht werden können.


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