HCI Shipping Select XVII – ein weiterer Schiffsfonds droht unterzugehen

Ein weiterer Schiffsfonds aus dem Hause HCI Capital befindet sich in der Krise.

Zwei der Fünf Zielfonds der Schiffsbeteiligung HCI Shipping Select XVII sind bereits insolvent, der Restwert der Beteiligung liegt bei ca. 2,00 %. Anleger der Beteiligung müssen um ihr investiertes Kapital fürchten.

Die schlechten Nachrichten bezüglich Schiffsbeteiligungen des Emissionshaus HCI Capital reißen nicht ab: auch um die Beteiligung HCI Shipping Select XVII steht es scheinbar schlecht. Die Beteiligung investiert in fünf Einzelschiffe, von denen sich mittlerweile zwei in der Insolvenz befinden. Auch für die verbleibenden drei Schiffe sieht es nicht gut aus. Nach Informationen der Kanzlei Helge Petersen & Collegen liegen diese weit hinter den Erwartungen zurück.
„Erneut zeigt sich, dass derartige Schiffsbeteiligungen vielfach wirtschaftlich desolat konzipiert waren“, so Rechtsanwalt (Anm. d. Red: ehem. Mitarbeiter) von der Kanzlei Helge Petersen & Collegen. „Wirtschaftlich gesehen war unseres Erachtens vorhersehbar, dass derartige Beteiligungen keinesfalls die prognostizierten Ergebnisse liefern würden.“

Unzureichende Aufklärung über die erheblichen Risiken

  • Vielen Kunden von Banken, Sparkassen und freien Vermittlern wurden Beteiligungen wie die HCI Shipping Select XVII als renditeträchtige, dabei aber sichere Kapitalanlage angepriesen. Die erheblichen Risiken und Kosten der Beteiligungen wurden den Anlegern gegenüber jedoch in den meisten Fällen verschwiegen. So stellt eine unternehmerische Beteiligung ein spekulatives Investment dar. Dies kann nicht nur zu spürbaren Wertminderungen, sondern im schlimmsten Falle zu einem Totalverlust des angelegten Geldes führen. Vermutlich wurden die Anleger unzureichend über Provisionen und Risiken aufgeklärt.

  • HCI Shipping Select XVII in der Krise

    Containerschiff vor dem Nord-Ostsee-Kanal in Kiel, Deutschland // Foto: fotolia.de © Ralf Gosch

Banken und Sparkassen haben für den Vertrieb der Beteiligungen oftmals Provisionen im zweistelligen Bereich aus dem angelegten Kapital kassiert. Auch das Risiko, dass der Anleger erhaltene Ausschüttungen gegebenenfalls zurückzahlen muss, wurde möglicherweise verschwiegen.
Diese Risiken scheinen sich bei der Beteiligung HCI Shipping Select XVII wie auch bei weiteren Schiffsbeteiligungen der HCI Capital nun zu realisieren. Aufgrund der eventuell bevorstehenden Insolvenz der Schiffe innerhalb der Beteiligung droht das Maximalrisiko: der Totalverlust des Kapitals.

Rechtsanwalt Petersen: „Immer dasselbe Muster – zum Vorteil der Bank, zum Nachteil des Kunden!“

„Jeden Tag erleben wir in den Gesprächen mit unseren Mandanten, dass alle ein und dasselbe Szenario erlebt haben“, so Fachanwalt Helge Petersen, Gründer und Inhaber der Kanzlei Helge Petersen & Collegen mit Sitz in Kiel und Hamburg. „Kunden wenden sich bezüglich einer Kapitalanlage an ihren Bankberater oder einen Finanzvermittler, um bei diesem einen Rat zur sicheren Geldanlage einzuholen. Im Vordergrund stehen oftmals die Altersvorsorge oder auch die Absicherung für schwere Zeiten, bzw. finanzielle Engpässe. Der Berater führt den Kunden daraufhin zur Zeichnung einer unternehmerischen Beteiligung, ohne in dem Beratungsgespräch über Risiken und Kosten aufzuklären. Das einzige Ziel der Bank oder des Finanzvertriebs ist es hierbei, die durch die Zeichnung anfallenden Provisionen einzustreichen. Dass der Kunde oftmals einen finanziellen Verlust oder gar den wirtschaftlichen Ruin erleidet, obwohl er eigentlich eine sichere Anlage gewünscht hat, interessiert Banken und Berater meist nicht. Hierin ist in vielen Fällen ein offensichtlicher Verstoß gegen die Beratungsgrundsätze und damit eine einhergehende Pflichtverletzung von Bank und Berater zu sehen!“, so Fachanwalt Helge Petersen.

Es gibt Lösungswege – Anleger sollten zeitnah handeln!

Anleger der Beteiligung können hoffen. Es gibt Möglichkeiten, berechtigte Ansprüche wegen einer Falschberatung geltend zu machen und auch durchzusetzen. Insbesondere dann, wenn Kunden im Rahmen der Beratung nicht mitgeteilt wurde, welche erheblichen Risiken die Beteiligung birgt. Auch wenn über Kosten, Provisionen für Bank oder Vermittler und Totalverlust nicht aufgeklärt wurde. Anleger sollten zeitnah auf spezialisierte Rechtsanwälte im Banken- und Kapitalmarktrecht zugehen.
Unter Umständen droht eine Verjährung ihrer Ansprüche!


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