KGAL SkyClass 55 – Chancen auf Rückabwicklung durch eventuelle Falschberatung

Tarifkonflikt des Kabinenpersonals beim spanischen Billigflieger Air Europa verdeutlicht unternehmerisches Risiko des Flugzeugfonds KGAL SkyClass 55

Anleger des Flugzeug-Fonds KGAL SkyClass 55 fürchten aktuell um Ihre Einlage, weil zwei unternehmerische Risiken zusammenkommen könnten.
Die Fondsgesellschaft hat in ein Regionalflugzeug vom Typ Embraer 195 LR investiert, das zwar bis Ende November 2020 an die spanische Fluggesellschaft Air Europa vermietet ist. Doch der risikoreiche Preiskampf unter den Billigfliegern führt schon seit Jahren zu Ketten-Zeitverträgen beim Flugpersonal. Nun hat sich das spanische Arbeitsministerium eingeschaltet, um eine ungesetzliche Lösung zu verhindern. In Japan hat der Preiskampf aktuell zur Insolvenz einer Airline geführt.

Unternehmerische Risiken bei Flugzeugfonds: Fremdkapitalquote

Anleger von Flugzeugfonds müssen mit denselben Risiken rechnen wie die von jedem anderen geschlossenen Fond. Wie jedes Unternehmen kann auch eine Fondsgesellschaft insolvent werden. Gründe hierfür müssen weder Missmanagement noch Betrug sein, auch unvorhersehbare Umstände können eine Gesellschaft in die Verlustzone führen. Wenn die Fluggesellschaft als Vertragspartner des Fonds zahlungsunfähig ist, dann fallen Leasingraten aus und damit die Ausschüttungen für die Anleger.


  • – Attraktives Kurzstreckenflugzeug –

    KGAL Skyclass 55 / Embraer

    Bei der Embraer 195 handelt es sich um ein Kurzstreckenflugzeug für 108 bis 126 Passagiere, was es bisher auch für die Lufthansa als Cityliner attraktiv gemacht hat. „Mit weniger als vier Litern pro Fluggast zeichnen sie sich durch hohe Treibstoffeffizienz, niedrige Emissionswerte und geringe Lärmbelastung aus und sind damit führend in puncto Umweltverträglichkeit“, lobte eine Lufthansa-Sprecherin. Die großzügige Kabine böte den Passagieren zudem einen mit größeren Flugzeugen vergleichbaren Reisekomfort. Trotzdem will die Regionaltochter Cityline nun ihre Embraer-Flotte offenbar verringern.
    Foto: Fotolia: © Felifoto


  • Der Erfolg eines Flugzeugfonds steht und fällt daher mit dem Flugzeug und der Airline.

    Doch auch die Fondsstruktur enthält beim KGAL SkyClass 55 ein erhebliches Risiko.

    Aufgrund der hohen Fremdkapitalquote von 60% kann die so genannte Hebelwirkung den Erfolg der Anlage gefährden und im schlimmsten Fall zum Totalverlust führen. Bei lediglich geringen Variationen der Fremdkapitalzinsen kann die Eigenkapitalrentabilität erheblich sinken. Dieses Risiko vergrössert sich mit jeder Ausschüttung, weil sich das Anlagekapital verringert. Aufgrund der festen Laufzeit der Beteiligungen haben Anleger jedoch keine Kündigungsmöglichkeit. Die Anleger müssen hoffen, dass sich der wirtschaftliche Erfolg der Beteiligung realisiert. Bei negativen Entwicklungen können sie sich nicht einfach von der Beteiligung lösen. Vor diesem Hintergrund hat erst im letzten Jahr das Landgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 05.05.2014 (Aktenzeichen: 2-21 O 289/13) zugunsten der Anleger entschieden, dass in einem Beratungsgespräch die Fremdkapitalquote der Beteiligung aufklärungsbedürftig ist.

Airline Air Europa als Billigflieger unter Druck

Air Europa wurde am 17. Februar 1984 unter dem Namen Air España gegründet und 1986 von der britischen Charterfluggesellschaft Air Europa übernommen. Nachdem die britische Air Europe im Jahr 1991 Konkurs anmelden musste, wurde die spanische Air Europa an eine Investorengruppe verkauft. Der Preisdruck unter den Billigfliegern wurde hier bisher auf Personalseite mit jährlich neu geschlossenen Zeitverträgen und neunmonatiger Pause bzw. Arbeitsverhältnissen bei anderen Airlines gelöst.

Arbeitsministerium schaltet sich in Tarifverhandlungen ein

Auf Druck der Regierung soll jedoch eine langfristige Lösung gefunden werden, da Ketten-Zeitverträge laut EU-Recht ungesetzlich sind. Der in finanziellen Schwierigkeiten steckenden spanischen Regierung ist insbesondere daran gelegen, dass das Geschäftsmodell von Air Europa nicht teilweise übder die Arbeitslosenkasse mitfinanziert wird.

  • Der aktuelle finale Vorschlag für die 1600 Flugbegleiter sieht eine exklusive unbefristete Anstellung vor, die jedoch nur für 101 Tage bezahlt ist. Die Überbrückung durch andere Teilzeitverträge oder Arbeitslosengeld ist damit ausgeschlossen. Arbeitsministerin Fátima Báñez bezeichnet diesen Tarifvorschlag als Verletzung der Arbeitnehmerrechte, wie die spanische Tageszeitung El Mundo berichtet.

    Gleichzeitig mit dieser Firmen-Krise kündigte die Fluglinie eine drastische Senkung der Preise in der Businessklasse an, mit dem Ziel der Verdoppelung der Fluggastzahlen.

  • KGAL SkyClass 55

    Airline Air Europa als Billigflieger unter Druck
    Foto: Fotolia: © Brian Jackson

Diese Dumping-Strategie scheint die Antwort auf den Preiskampf bei anderen europäischen Fluglinien zu sein. Auch die Lufthansa Billigtochter Eurowings wird ab Oktober 2015 ihre Preise drastisch senken. genau wie bei Air Europa soll diese Strategie durch niedrigere Kosten aufgehen: „dank geringerer Löhne und mehr Sitzen im Flugzeug“ sollen die Kosten „40 Prozent unter denen der angestammten Kranich-Linie liegen“.

Wie so ein knallharter Preiskampf enden kann, zeigte jüngst der führende Billigflieger in Japan: das Unternehmen hat Insolvenz angemeldet.

Chancen auf Rückabwicklung durch eventuelle Falschberatung

Chancen auf Rückabwicklung bestehen insbesondere bei fehlenden Hinweisen auf die Risiken von KGAL SkyClass 55 wie zum Beispiel dem Totalverlustrisiko oder dem Nachhaftungsrisiko und der damit verbundenen Verpflichtung zur Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen. Auch die Empfehlung der Anlage als sichere Altersvorsorge stellt einen Anhaltspunkt für eine Falschberatung dar.

Sollten auch Ihnen gegenüber derartige Versprechungen getätigt worden sein, wären dies sehr erfolgversprechender Ansätze, um Schadensersatz geltend zu machen.

Flugzeugfonds in Schieflage? – Schützen Sie sich jetzt vor möglichen Verlusten und finanziellen Risiken


5 Schritte zu Ihrem RechtHier informieren und Chancen bewerten lassen!
Informationen zu den sicheren Teilen-Buttons in der Datenschutzerklärung
Posted in: