Weitere Hoffnung für Anleger von geschlossenen Beteiligungen

Geschlossene Fonds: Chancen auf Schadensersatz

Zwei jüngst ergangene Urteile lassen Anleger von geschlossenen Fonds hoffen.

Zunächst hatte der Bundesgerichtshof am 04.12.2014 III ZR 82/14 entschieden, dass auch Anleger eines Fonds, bei denen die Haftung für erhaltene Ausschüttungen (Rückzahlungsverpflichtung von empfangenen Ausschüttungen) auf 10 % der Beteiligungssumme begrenzt ist, über dieses Rückzahlungsrisiko aufgeklärt werden müssen. Der BGH stellte darauf ab, dass der Eintritt dieses Risikos dazu führen kann, dass eine bereits vereinnahmte „Rendite“ im Nachhinein wieder geschmälert werden kann. Bislang war höchstrichterlich ungeklärt, ob in solchen Fällen eine Aufklärungspflicht besteht.

In den uns bekannten Beratungsgesprächen wurden die Anleger regelmäßig nicht auf dieses Rückzahlungsrisiko hingewiesen. Insofern können viele Anleger auf Schadensersatz hoffen.

Ein weiteres positives Urteil für Anleger hat das Landgericht in München AZ 3 O 7105/14 am 19.12.2014 gefällt. Dort wurde festgehalten, dass die beratende Bank nicht auf die sog. Innenhaftung des Anlegers gemäß §§ 30, 31 GmbHG analog hingewiesen hat. Denn im Verkaufsprospekt fand sich dazu kein Hinweis.

Diese Innenhaftung für bereits erhaltene Ausschüttungen kann Anleger dann treffen, wenn die Gesellschaft in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Dann müssen Anleger unter Umständen ihre gesamten bereits erhaltenen Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. In der Praxis fordern Insolvenzverwalter Ausschüttungen auch unter Verweis auf die §§ 30, 31 GmbHG zurück. Somit handelt es sich hier um ein tatsächlich relevantes Risiko, dass Anleger tatsächlich treffen kann. Dies sah auch das LG München so, hielt dieses Risiko deshalb für aufklärungsbedürftig und sprach dem Anleger Schadensersatz zu.

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    Thema geschlossene Fonds und Schadensersatz: Lassen Sie ihren Fall durch einen spezialisierten Rechtsanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen.

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    Insofern bestehen auch unter diesem Gesichtspunkt gute Chancen für Anleger Schadensersatz von der beratenden Bank zurückzuerhalten. Anleger sollten sich durch die beiden weitreichenden Urteile weiter ermutigt fühlen. Wir rufen alle Anleger dazu auf, ihren Fall durch einen spezialisierten Rechtsanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen zu lassen.


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