Urteil: Finum Private Finance AG wird wegen Falschberatung zu Schadensersatzzahlungen verurteilt

Finum Private Finance AG: Weiterer Erfolg vor Gericht für die Kanzlei Helge Petersen und Collegen

In dem zugrundeliegenden Fall hat die Klägerin ab dem Jahre 2006 bis in das Jahr 2008 aufgrund von Beratungen durch einen Mitarbeiter der Finum Private Finance AG vier geschlossene Beteiligungen gezeichnet: Life Trust Two GmbH & Co. KG, Schröder Logistik Investment Fonds GmbH & Co. KG, DCM GmbH & Co. Vorsorgeportfolio 1 KG, München Fonds Projekt GmbH & Co. Investition KG III. Bei allen vier Beteiligungen handelt es sich um Kapitalanlagen mit dem Risiko des Totalverlustes; bei einem ist dieser sogar schon eingetreten.

Die Klägerin wünschte eine sichere und werthaltige Kapitalanlage, was im Beratungsbogen der Finum Private Finance AG auch festgehalten worden ist: Ihr Risikoprofil wird als „ausgewogen“, was der Risikoklasse 3 entspricht, eingestuft.

Dessen unbeeindruckt wurden ihr dennoch gleich vier geschlossene Beteiligungen empfohlen, die, wie alle geschlossenen Beteiligungen, der Risikoklasse „spekulativ“ (Risikoklasse 4) zuzuordnen sind. Diese Empfehlung passte also nicht zu den Vorgaben der Anlageziele der Klägerin.

Screenshot Website Finum Private Finance AG / 15.08.2014

Die Klägerin forderte daher Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung von der Finum Private Finance AG. Das Landgericht Berlin gab ihr am 15. August Recht und verurteilte jetzt die Finum Private Finance AG zur Zahlung von Schadensersatz Zug-um-Zug gegen Rückübertragung der Gesellschaftsanteile. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zitat aus dem Urteil:
urteilsbegründung-finum

Rechtsanwältin Indrani Bhattacharya von der Kanzlei Helge Petersen und Collegen freut sich über das Urteil: „Ich bin froh, dass meine Mandantin jetzt mit diesem Kapitel abschließen kann. Diese Siege vor Gericht sollten allen geschädigten Anlegern Mut machen, sich zu wehren.“


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