PROKON – Rettung der Umwelt durch „saubere“ Rendite ?

Täglich sind in der Wirtschaftspresse neue Nachrichten zu folgendem Thema zu lesen:

Die drohende Insolvenz der PROKON

Die PROKON selbst warnte die betroffenen Anleger kürzlich vor der drohenden Insolvenz und riet den Inhabern der Genussrechte dazu, auf eine Kündigung und Auszahlung des Anlagebetrages zu verzichten. Mittlerweile haben Anleger von PROKON laut Medienberichten des Handelsblattes mehr als 200 Mio. Euro abgezogen. Den Anlegern bei PROKON droht der Totalverlust ihrer Anlagesumme.

Für weitere Informationen verweisen wir auf folgende Pressemeldungen:
→ Stiftung Warentest vom 13.01.2014:
„ Genussrechte von Prokon: Prokon droht mit Insolvenz“

→ Handelsblatt vom 15.01.2014:
„Anleger ziehen mehr als 200 Millionen Euro ab“.

Was sind Genussrechte?

Genussrechte sind grundsätzlich Gläubigerrechte mit vielfältiger Gestaltungsmöglichkeit, die auf einen Nominalwert lauten und mit einem Gewinnanspruch verbunden sind. Der Genussrechtsinhaber ist mit seiner eingezahlten Einlage an dem Vermögen des Unternehmens nach den handelsrechtlichen Bestimmungen beteiligt und nimmt an dem Gewinn und dem Verlust des Unternehmens nach den Genussrechts-Bedingungen teil.

Welche Risiken gibt es bei Genussrechten?

Ein während der Laufzeit des Genussrechtes eingetretener Verlust der Gesellschaft lässt nicht nur Ausschüttungen ausbleiben, sondern kann auch zur Reduzierung des Rückzahlungsbetrages bis zum Totalverlust führen.

Welche Möglichkeiten haben Sie als Inhaber der PROKON-Genussrechte?

  1. Sie können eine Kündigung der Genussrechte vornehmen.
  2. Sie können die weitere Entwicklung abwarten und keine Kündigung einreichen.
  3. Im Fall der Insolvenz können Sie die Rückzahlungsforderung zur Insolvenztabelle melden.
  4. Eine ordnungsgemäße Anlageberatung anwaltlich prüfen lassen.
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