Misere für Anleger setzt sich fort: Nachschüsse bei Schiffsfonds

Prüfung von möglichen Zahlungsverpflichtungen erforderlich

Aktuell werden wieder zahlreiche Anleger vom Fondsmanagement zu Nachschüssen für die in Seenot geratenen Schiffsfonds aufgefordert. Ob solch ein Nachschuss, sei es aus bereits erfolgten Ausschüttungen oder komplett neues Kapital, für die Fondsgesellschafter bindend ist, hängt von der jeweiligen Fondskonzeption ab. Bei Unsicherheiten sollte dies durch einen Fachanwalt überprüft werden. Teilweise ist für einen Nachschuss eine Mehrheit auf einer Gesellschafterversammlung notwendig, teilweise nicht oder es ist überhaupt nicht eindeutig geregelt.

Häufig wird dies als die letzte Chance auf Rettung des Fonds vor der Insolvenz angepriesen, auch wenn es eventuell noch andere Möglichkeiten gibt. Von den Nachschüssen sollen meist die fälligen Darlehn bedient werden. Das Prinzip wurde auch schon bei Immobilienfonds und ähnlichen Fondskonstruktionen angewandt. Im Zweifel entscheiden sich die meisten Anleger dann dafür ihr Kapital vermeintlich zu retten. Lohnenswert ist auf jeden Fall zuerst eine detaillierte Prüfung, auch des gesamten Fondskonzeptes. Häufig steht dies schon auf sehr wackeligen Füßen.

Sind Sie Anleger eines in Not geratenen Schiffsfonds? Wir beraten Sie gerne!

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