Urteil: Rechtsschutzversicherung auch für Anlagen gültig

Hoffnung für geschädigte Anleger: Sie bleiben keinesfalls auf den Kosten für Klagen gegen Banken und Anlageberater sitzen. Das hat jetzt das OLG München entschieden (Aktenzeichen 29 U 589/11). Zuvor haben viele Rechtsschutzversicherungen ihre Verträge geändert, so dass die Übernahme der Kosten für einen Rechtsstreit im Zusammenhang mit Anlagen (Kapitalanlage, Aktienfonds, Zertifikaten, Immobilienfonds und Fonds) abgelehnt wurden. Eine entsprechende Klausel wurde jetzt für unwirksam erklärt. Damit sind die Ablehnungsschreiben der Rechtsschutzversicherungen nichtig.

„Viele Anleger haben den Weg vor Gericht trotz Rechtsschutzversicherung bisher gescheut. Das ist nun nicht mehr nötig.“, freut sich Rechtsanwalt Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. „Wer sich schlecht beraten fühlt, kann jetzt ohne Kostenrisiko klagen. Notfalls werden wir auch gegen die Rechtsschutzversicherungen vorgehen. Sollten die Rechtsschutzversicherungen nun erneut Vertragsänderungen anstreben und daher ihre Kunden kontaktieren, warnen wir davor, Änderungen blind zu unterschreiben.“

Manche Versicherer meinen, es handle sich bei Anlagegeschäften um ein Spiel oder eine Wette. Diese Risiken werden meist mit dem Hinweis auf eine Ausschlussklausel im Vertrag abgelehnt. Durch den Beschluss des OLGs ist eine Ablehnung in diesen Fällen nicht mehr möglich.

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