Urteil OLG Schleswig: Anerkenntnis der Förde Sparkasse

Urteil Förde Sparkasse

Förde Sparkasse: Urteil im Berufungsverfahren ergangen

In dem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Schleswig (Az. 5 U 233/15) gegen das Urteil des Landgerichts Kiel, welches zugunsten der Mandantin der Kanzlei Helge Petersen & Collegen ergangen war, hat die Förde Sparkasse die Ansprüche der Mandantin bezüglich der Schadensersatzforderung und der Verzugszinsen anerkannt. Das Oberlandesgericht Schleswig urteilte darüber hinaus, dass der Klägerin ein Anspruch gegen die Förde Sparkasse auf entgangenen Gewinn und die Freihaltung von Nachhaftungsansprüchen zusteht. Zudem wurde die Förde Sparkasse dazu verurteilt, der Klägerin die ihr entstandenen außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten anteilig zu zahlen. Und: die Förde Sparkasse hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

In einem durch die Kanzlei Helge Petersen & Collegen geführten Verfahren gegen die Förde Sparkasse hat das Landgericht im November 2015 zugunsten der Klägerin entschieden. Diese hatte im Jahr 2004 aufgrund der Empfehlung der Förde Sparkasse eine geschlossene Beteiligung an dem Schiffsfonds HCI Hammonia I GmbH & Co. KG im Wert von EUR 55.000,00 nebst Agio gezeichnet.
In seinem Urteil vom 12.11.2015 (Az. 13 O 61/14) kam das Landgericht zu dem Schluss, dass weder eine anleger- noch eine anlagegerechte Beratung stattgefunden hat. Lesen Sie hier den vollständigen Bericht.

Die Förde Sparkasse hatte gegen das Urteil des Landgerichts Kiel Berufung vor dem Oberlandesgericht Schleswig eingelegt.

Im Rahmen der mündlichen Verhandlung hat das Oberlandesgericht Schleswig mitgeteilt, dass die Berufung der Förde Sparkasse weitestgehend keine Aussicht auf Erfolg hat. Das Oberlandesgericht vertrat somit die Auffassung des Landgerichts Kiel und der Kieler Anwaltskanzlei, dass weder eine anlegergerechte, noch eine anlagegerechte Beratung durch die Förde Sparkasse erbracht wurde. Die Klägerin habe nachweislich eine sichere Anlage gewünscht. Dieses Anlageziel sei mit der Empfehlung zur Zeichnung einer geschlossenen Beteiligung nicht zu vereinen. Darüber hinaus habe das Landgericht Kiel zutreffend erkannt, dass die Förde Sparkasse die Klägerin nicht über die Vertriebskosten der Beteiligung aufgeklärt hat.

Die Förde Sparkasse hat daraufhin den Anspruch der Klägerin auf Schadensersatz, Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung auf die Förde Sparkasse anerkannt. Zudem erkannte die Förde Sparkasse den geltend gemachten Verzugsschaden der Klägerin an.

Freihaltung auch von Rückforderungsansprüchen

Das Oberlandesgericht hat der Klägerin nunmehr in dem durch uns geführten Verfahren mit Urteil vom 14.04.2016 (Az. 5 U 233/15) darüber hinaus einen Anspruch auf den ihr entgangenen Gewinn zugesprochen. Zudem wurde die Förde Sparkasse dazu verurteilt, die Klägerin von Rückforderungsansprüchen (§ 172 IV HGB) freizuhalten. Die Förde Sparkasse hat darüber hinaus nicht nur anteilig die der Klägerin entstandenen außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten, sondern auch die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Klägerin erhält somit die von ihr geleistete Beteiligungssumme nebst Agio (abzüglich erhaltener Ausschüttungen) zurück und überträgt die Beteiligung auf die Förde Sparkasse. Die vereinnahmten Ausschüttungen verbleiben bei der Klägerin. Sollten diese zurückgefordert werden, hat die Förde Sparkasse die Klägerin von diesen Rückforderungen freizuhalten. Zudem erhält die Mandantin der Kanzlei Helge Petersen & Collegen von der Förde Sparkasse Verzugszinsen sowie die Erstattung des Zinsausfallschadens und der ihr anteilig entstandenen Rechtsanwaltskosten.

„Wir werten das Verfahren als vollen Erfolg“, so Fachanwalt Helge Petersen, Inhaber der Kanzlei Helge Petersen & Collegen. „Es ist sehr zu begrüßen, dass das Oberlandesgericht Schleswig ebenso zutreffend wie bereits das Landgericht Kiel erkannt hat, dass vorliegend weder eine anlegergerechte, noch eine anlagegerechte Beratung stattgefunden hat. Dass unserer Mandantin, welche im Bereich von Kapitalanlagen gänzlich unerfahren war, seitens der Förde Sparkasse eine hochriskante, geschlossene Beteiligung empfohlen wurde, ist unter keinem Gesichtspunkt zu rechtfertigen. Die Förde Sparkasse hat die benannten Ansprüche unserer Mandantin unseres Erachtens nur deshalb anerkannt, um eine negative Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts zu umgehen,“ so das Resümee des Kieler Rechtsanwalts.

Urteil ohne Urteilsbegründung

„Die Förde Sparkasse hat die benannten Ansprüche unserer Mandantin unseres Erachtens anerkannt, um eine Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts zu umgehen“, so Rechtsanwalt Helge Petersen.

„Uns liegen hunderte von Fällen vor, in denen Kunden durch Banken und Sparkassen riskante Produkte wie geschlossene Beteiligungen empfohlen wurden, die mit den Anlagezielen der Kunden unvereinbar sind. Die Geldhäuser verweigern sich oft einer sinnvollen, außergerichtlichen Lösung Aufgrund der sich bundesweit zugunsten von Verbrauchern entwickelnden Rechtsprechung ist daher nahezu jedem Anleger zu raten, seine Ansprüche mithilfe eines spezialisierten Rechtsanwalts gerichtlich durchzusetzen“, so das Fazit von Helge Petersen, der mit seinem Team aus Rechtsanwälten und spezialisierten Mitarbeitern seit mehreren Jahren den Banken erfolgreich die Stirn bietet.


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