TARGOBANK – Geht Bank heute so?

Targobank Urteil Schadensersatz

Urteil am Landgericht Kiel: die TARGOBANK muss nach Vermittlung von Immobilienbeteiligung Schadensersatz leisten.

„So geht Bank heute.“
Mit diesem Slogan wirbt die TARGOBANK und beabsichtigt damit wohl, sich von Wettbewerbern in einer modernen Art und Weise zu differenzieren.

In der Welt der modernen Dienstleistungen ist die vorbildliche Kundenorientierung zum wesentlichen Aspekt eines jeden Geschäftsmodelles geworden.

Rechtsanwalt Bauer aus der Kanzlei Helge Petersen & Collegen hofft nach seinen Erlebnissen aus dem folgend geschilderten Verfahren gegen die TARGOBANK in Kiel, dass Bank heute so nicht geht!

Wenn eine Anlageberatung fehlerbehaftet ist, kann ein daraus resultierendes Anlagegeschäft im Falle einer Kundenbeschwerde außergerichtlich rückabgewickelt werden. Dem Beschreiten dieses Weges sperrte sich die TARGOBANK im vorliegenden Sachverhalt allerdings leider gänzlich.

So landete der Sachverhalt vor dem Landgericht Kiel. Dieses hat die Targobank in dem durch die Kanzlei Helge Petersen & Collegen geführten Verfahren wegen Falschberatung zu Schadensersatz verurteilt. In seinem Urteil vom 18.12.2015 (Az. 17 O 289/14) kam das Landgericht zu dem Schluss, dass weder eine anleger- noch eine anlagegerechte Beratung stattgefunden hat.

Beteiligung an der NORDCAPIAL DSW Immobilienfonds Niederlande 5 GmbH & Co. KG

Die Mandantin der Kanzlei Helge Petersen & Collegen beteiligte sich im Jahr 2005 auf Empfehlung der Rechtsvorgängerin der Beklagten (Cittibank) an dem Immobilienfonds zu EUR 25.000,00.
Sie verfolgte ein konservatives Anlageziel und die Beklagte empfahl der Klägerin daraufhin, das Kapital in der geschlossenen Immobilienbeteiligung anzulegen.

Das Landgericht Kiel kam in dem Verfahren durch Urteil zu dem Schluss, dass die Beklagte der konservativen Klägerin die Beteiligung nicht ohne weiteres empfehlen durfte.

Zudem fehlte es an einer Aufklärung über das Totalverlustrisiko, die Fremdfinanzierung (Höhe des Fremddarlehens durch die Bank) und die Kommanditistenhaftung (Rückforderung der Ausschüttungen durch die Gesellschaft/Insolvenzverwalter).

Riskante Kapitalanlagen in Form von geschlossenen Beteiligungen

„Auch die Cittibank hat ihren Kunden riskante Kapitalanlagen in Form von geschlossenen Beteiligungen empfohlen“, so Fachanwalt Helge Petersen. „In dem uns vorliegenden Urteil zeigt sich eindrucksvoll, dass die Cittibank ihre Kundin nicht ausreichend über die erheblichen Risiken der Beteiligung aufgeklärt hat“.

Aufgrund des Urteils muss die TARGOBANK die Beteiligung nunmehr zurücknehmen und der Klägerin Schadensersatz leisten. Zudem wurde die TARGOBANK dazu verurteilt, einen entgangen Zins von 2%, einen Anteil außergerichtliche Rechtsanwaltskosten und 71% der Kosten des Verfahrens zu erstatten.


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