Fachanwaltskanzlei Helge Petersen & Collegen erstreitet positive Urteile zum Jahresende gegen die Postbank Finanzberatung AG

Urteile Landgericht Hannover

Pünktlich zum Jahresende hat das Landgericht Hannover gleich mehrere Verfahren von Anlegern, die wegen einer fehlerhaften Beratung zu geschlossenen Beteiligungen Ansprüche gegen die Postbank Finanzberatung AG geltend gemacht haben, positiv zugunsten der Anleger entschieden.

Fachanwalt und Firmengründer Helge Petersen und sachbearbeitender Anwalt Peer Marten Krüger freuen sich über den Erfolg und fühlen sich in ihrer Arbeit bestätigt. „Wir können nur jedem geschädigten Anleger raten, sich zu wehren und seine Ansprüche anwaltlich geltend zu machen. Es lohnt sich in nahezu jedem Fall“, empfiehlt Helge Petersen.

Eine Anlegerin aus Berlin hatte Beteiligungen an der MT „King Dorian“ (vormals MT „King David“) Tankschiffahrts GmbH und an der König & Cie. Erste Dach Investment GmbH & Co.KG sowie König & Cie. Zweite Dach Investment GmbH & Co.KG (Investmentportfolio I) für insgesamt EUR 25.000,00 erworben.

Ein andere Anlegerin aus Karlsruhe hatte für EUR 12.000,00 eine Beteiligung an der Prorendita Drei GmbH & Co.KG erworben.

Ein weiterer Anleger aus Berlin schließlich hatte eine Beteiligung an der MT „Cape Bari“ Tankschiffahrts GmbH & Co.KG, der MT „Cape Bastia“ Tankschiffahrts GmbH & Co.KG, der MT „Cape Brindisi“ Tankschiffahrts GmbH & Co.KG sowie der MT „Cape Bonny“ Tankschiffahrts GmbH &Co.KG erworben und EUR 95.000,00 investiert.

Auffassung, dass die Beratungen jeweils fehlerhaft waren

Alle drei Anleger waren von Mitarbeitern der Postbank Finanzberatung AG beraten worden, in allen drei Fällen kam das Gericht zu der Auffassung, dass die Beratungen jeweils fehlerhaft waren, da die Anleger nicht über alle relevanten Risiken und Kosten aufgeklärt wurden. Alle drei Anleger dürfen sich darüber freuen, ihre Anlagebeträge einschließlich Agio von der Postbank Finanzberatung erstattet zu bekommen. Im Gegenzug muss die Postbank Finanzberatung AG die Beteiligungen zurücknehmen und die Anleger vom Nachhaftungsrisiko freihalten.

Diese müssen also nicht mehr befürchten, Ausschüttungen, die sie bereits erhalten haben, wieder zurückzahlen zu müssen. Auch die Kosten des gerichtlichen Verfahrens sind im Wesentlichen von der Postbank Finanzberatung AG zu tragen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, da die beklagte Postbank Finanzberatung AG noch die Möglichkeit hat, Berufung einzulegen.


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