Erfolg beim Versicherungsombudsmann e.V.

Erfolg bei Versicherungsombudsmann

In einem Schlichtungsverfahren bei dem Ombudsmann für Versicherungen hat die Kanzlei Helge Petersen & Collegen erfolgreich ein Verfahren gegen die PB Lebensversicherung AG geführt.

Gegenstand des Verfahrens war eine fondsgebundene Rentenversicherung, an die ein Wertpapierdepot „gekoppelt“ war und in die der Kunde monatlich Beiträge einzahlen sollte. Die Idee dahinter war, dass die Beiträge dann zum Teil in vorher festgelegte Wertpapiere investiert werden sollten und am Ende der Laufzeit das Fondsguthaben im Depot entweder als Kapitalabfindung genommen werden konnte oder aber anhand eines bestimmten Tarifs und dem Wert des Fondsguthaben ein bestimmter Rentensatz ausgezahlt wurde.

Der in dem Fall betroffene Anleger hatte bei seiner fondsgebundenen Rentenversicherung sehr viel Pech: Schon das erste von der PB Lebensversicherung AG empfohlene Wertpapier wurde nach wenigen Jahren notleidend. Der Anleger bekam daraufhin eine Umschichtungsempfehlung von seinem Berater, die er auch befolgte, jedoch „besparte“ die PB Lebensversicherung AG nach unserer Prüfung weiterhin stoisch das notleidende Wertpapier und ferner entwickelten sich auch die „getauschten“ Wertpapiere nicht wie prognostiziert.

Im Rahmen der rechtlichen Prüfung durch die Kanzlei Helge Petersen & Collegen wurde festgestellt, dass der betroffene Anleger nur unvollständig über die Risiken der im Depot befindlichen Wertpapiere aufgeklärt wurde. Dies wiegt nach unserer Auffassung gerade bei fondsgebundenen Rentenversicherungen besonders schwer, da hier lediglich jährliche Wertmittelungen zugesandt werden und ferner die Rentenhöhe direkt von der Entwicklung der Wertpapiere abhängig ist.

Die PB Lebensversicherung AG stellte sich in dem von der Kanzlei eingeleiteten Schlichtungsverfahren auf den Standpunkt, dass die vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze einer anleger- und anlagegerechten Beratung sich nicht unbesehen auf den „Vertrieb von fondsgebundenen Lebensversicherungsprodukten“ übertragen lassen. Auch der Ombudsmann für Versicherungen wollte zunächst keine Prüfung nach dem Wertpapierrecht durchführen. „Ein starkes Stück“, so Rechtsanwalt Helge Petersen, „bei keinem anderen Finanzprodukt steht die Altersvorsorge so im Fokus, wie bei Rentenversicherungen“. „Warum sollte man gerade in diesem Bereich die Berater von ihrer Pflicht zur anleger- und anlagegerechten Beratung befreien?“

Erst nach mehreren Schriftsätzen und umfangreichen Verweisen auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ließ sich die PB Lebensversicherungen AG zu einem Vergleichsabschluss bewegen. Durch den erfolgreichen Abschluss eines Vergleichs konnte der Anleger den Großteil der erlittenen Verluste bei seiner Rentenversicherung ausgleichen.


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