Präsident des Landgerichts Hannover Dr. Guise-Rübe scheitert erneut mit Kammerbeschwerde gegen Rechtsanwalt Helge Petersen

Klagen Landgericht Hannover

Ein ungewöhnlicher Sachverhalt hatte sich im Jahr 2018 zugetragen: Rechtsanwalt Helge Petersen hatte in einem laufenden Rechtsstreit beim Landgericht Hannover einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Fredrich gestellt. Der reguläre Verfahrensgang nach § 45 ZPO wäre jetzt gewesen, dass das Gericht –bzw. die Kammer ohne Mitwirkung des betroffenen Richters- über den Antrag entscheidet.

Ungewöhnlich wurde die Sache deshalb, weil ein Schreiben mit dem Briefkopf des Präsidenten des Landgerichts Hannover an die Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein bereits vier Tage vor der gerichtlichen Entscheidung über den Befangenheitsantrag verfasst wurde, in dem man sich gegenüber der Rechtsanwaltskammer über den Befangenheitsantrag von Rechtsanwalt Helge Petersen beschwerte und fehlende Sachlichkeit rügte.

Die Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein schaltete daraufhin zur Prüfung der Angelegenheit die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht Schleswig ein. Nach einer entsprechenden Stellungnahme von Rechtsanwalt Helge Petersen sah die Staatsanwaltschaft für eine Verfehlung keinen Raum und stellte das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO ein.

Bereits im April 2017 war der Präsident des Landgerichts Hannover mit einer Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein gescheitert. Auch damals „meldete“ der Präsident des Landgerichts Hannover, Dr. Guise-Rübe, mehrere gerichtliche –und zum Teil noch laufende(!)- Verfahren der Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein mit der Bitte um Überprüfung auf standeswidriges Verhalten. Die Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein hatte daraufhin mit Schreiben vom 05.04.2017 die Beschwerde als unbegründet verworfen und den Präsidenten des Landgerichts Hannover auf ein wesentliches Merkmal der anwaltlichen Tätigkeit hingewiesen:

„Ein Rechtsanwalt entscheidet stets frei und eigenverantwortlich, wie er den berechtigten Interessen seiner Mandantschaft zur Geltung verhilft. In diese freie anwaltliche Berufsausübung darf der Kammervorstand nicht reglementierend eingreifen.

(…)

Bitte bedenken Sie, dass ein Rechtsanwalt stets als Auftraggeber seiner Mandanten handelt. Im Rahmen des ihm erteilten Mandats kann er gehalten und unter Umständen sogar dazu verpflichtet sein, zur Wahrnehmung der Interessen seines Mandanten äußerst extreme und krasse Formulierungen zu verwenden.“

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Helge Petersen hat der Präsident des Landgerichts Hannover Dr. Guise-Rübe diese eindringlichen Worte der Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein offensichtlich nicht verinnerlicht und abermals in ein laufendes Gerichtsverfahren eingegriffen. Dabei sei es, so Helge Petersen, insbesondere bedenklich und rechtsstaatlich fragwürdigt, dass hier bereits mehrere Tage vor der eigentlichen gerichtlichen Entscheidung ein Beschwerdeverfahren gegen ihn als Anwalt eingeleitet worden sei. Eine derartige „verwaltungs- oder aufsichtsrechtliche“ Beeinflussung eines laufenden Prozesses gefährde nach seiner Meinung nicht nur die richterliche Unabhängigkeit der erkennenden Richter, sondern schade ganz besonders der öffentlichen Wahrnehmung der Rechtspflege.

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