Sammelklage / Prospektfehler: SolEs 21 GmbH & Co. KG und SolEs 22 GmbH & Co. KG

Solarfonds Soles Sammelklage

Eine häufig an uns gestellte Frage von SolEs-Anlegern:

Machen Sie Sammelklagen? Kann ich mich noch daran beteiligen?

Unsere Antwort: Nein!

Klagen Sie gegen Voigt & Collegen aufgrund eines angeblichen Prospektfehlers?

Unsere Antwort: Nein!

Wir führen ausschließlich Einzelverfahren. Aus unserer Erfahrung ist dies der einzige Weg, für unsere Mandanten erfolgreich zu sein.

Durch unsere für Anleger bundesweit erstrittenen Urteile in den SolEs-Verfahren musste aktuell insgesamt eine Summe von über 1 Mio. Euro zurückgezahlt werden.
Die Anleger wurden von Nachhaftungsansprüchen nach § 172 Abs. 4 HGB freigestellt.
Zudem haben wir eine Vielzahl von Vergleichen für unsere Mandanten erwirkt.

Bundesweit haben wir Urteile von 8.000 € bis 200.000 € gegen Banken, Sparkassen und andere Vermittler errungen. Urteile, durch die unsere Mandanten ihre vollständige Anlagesumme zurückerhalten haben. Zu unseren Gegnern zählen u.a.:

  • mehrere Genossenschaftsbanken,
  • Postbank Finanzberatung AG,
  • Oldenburgische Landesbank,
  • MLP Finanzdienstleistungen AG,
  • BNP PARIBAS S. A. Niederlassung Deutschland,
  • UDI Beratungsgesellschaft mbH

Auf unserer Internetseite www.solarfonds-check.de veröffentlichen wir regelmäßig durch uns erstrittene Urteile für Anleger der SolEs-Fonds.

Wenn auch Sie Anleger der SolEs-Fonds oder anderer Fonds sind – nutzen Sie unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung oder rufen Sie uns für weitere Informationen an: (0)431/260 924-50


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