Fehler bei Pflichtangaben: Vielzahl von Darlehensverträgen auch heute noch widerrufbar!

Widerruf Darlehensvertrag 2010

Entgegen der Annahme vieler Verbraucherschützer hat das Thema „Widerruf von Darlehensverträgen“ noch lange kein Ende gefunden. Bei einer Vielzahl von Darlehensverträgen, welche nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden, liegen erhebliche Fehler vor, die den Widerruf auch zum heutigen Zeitpunkt noch möglich werden lassen können. Hierdurch besteht gegebenenfalls für Darlehensnehmer die Möglichkeit, mehrere tausend Euro an Zinszahlungen einzusparen!

Nach wie vor ist die Möglichkeit des Widerrufs von Darlehensverträgen ein aktuelles Thema für viele Immobilieneigentümer. Eine Vielzahl von Darlehensverträgen weist Fehler im Rahmen der Widerrufsbelehrung auf, welche dazu führen können, dass der Darlehensnehmer durch die Bank oder Sparkasse nicht zutreffend über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde. Hierdurch ergibt sich oftmals die Möglichkeit, einen zinsträchtigen Darlehensvertrag auch heute noch zu widerrufen und durch eine Anschlussfinanzierung möglicherweise mehrere tausend Euro aufgrund des derzeit nach wie vor niedrigen Zinsniveaus zu sparen.

Ein Widerruf kann somit effektiv Geld einbringen, das sonst aufgrund hoher Zinszahlungen verbraucht werden würde.

Aufgrund der gesetzlichen Voraussetzungen ist jeder Darlehensvertrag einzeln auf mögliche Fehler zu untersuchen. Eine entsprechende Überprüfung sollte daher unbedingt durch eine spezialisierte Kanzlei durchgeführt werden.

Möchten auch Sie Ihren Darlehensvertrag überprüfen lassen? Lassen Sie uns Ihren Darlehensvertrag in vollständiger Form für eine unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung zukommen. Gerne prüfen wir für Sie die Möglichkeit eines Widerrufs des Vertrages!

Einzige Voraussetzung: der Vertrag muss nach dem 10.06.2010 abgeschlossen worden sein!


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