Anlageberatungsfirma Karl-Heinz Lindebner GmbH im Fokus des Landgerichts München

Anlageberatungsfirma Karl-Heinz Lindebner GmbH im Fokus des Landgerichts München

Anfang Februar fanden zwei spektakuläre Verfahren gegen die Anlageberatungsfirma Karl-Heinz Lindebner GmbH statt.

Der Inhaber der Kanzlei Helge Petersen & Collegen, Fachanwalt Helge Petersen, vertrat in den Verfahren zwei geschädigte Anleger persönlich. In den Verfahren ging es um diverse Beratungsfehler zu geschlossenen Beteiligungen der Firmen Walton Europe, König & Cie und den medial bereits oft in Erscheinung getretenen „Sachwert“ Fonds von S&K.

Im Rahmen der mehrstündigen mündlichen Verhandlungen wurden nach dem Dafürhalten von Helge Petersen einige nach unserer Ansicht für die Beklagte unangenehme Themen angesprochen. Dazu gehörte, dass die Aussage eines ehemaligen Mitgesellschafters der Beklagten nach Interpretation des Fachanwalts im krassen Widerspruch zu den im Prozess von der Beklagten geschilderten Beratungsabläufen stand.

Da die Kanzlei Helge Petersen & Collegen bewusst zwei zeitlich aufeinanderfolgende Verfahren angestrengt hatte, konnten noch weitere Ungereimtheiten aufgedeckt werden:
Die Beklagte hatte nach der Prüfung durch Rechtsanwalt Helge Petersen in zwei verschiedenen Verfahren mit völlig unterschiedlichen Anlegern nahezu wortgetreu denselben Ablauf für die einzelnen Beratungsgespräche geschildert. „Ich hatte nach der Lektüre der beiden Klageerwiderungen den Eindruck, dass hier sehr große Teile des individuellen Lebenssachverhalts inklusive der persönlichen Anlageziele und Anlagekenntnisse der Betroffenen einfach wortgetreu kopiert wurden“, so Helge Petersen nach dem Gerichtstermin. „Ein derartiges Verhalten verstößt nach meiner Auffassung gegen die gesetzliche Wahrheitspflicht und kann daher sogar strafrechtlich geahndet werden. Die Kanzlei prüft daher auch unter ständigem Abgleich der gegnerischen Vorträge in den laufenden Verfahren, ob die Grenze zum Prozessbetrug überschritten wurde“, erklärt Rechtsanwalt Helge Petersen.

„Da in den vorliegenden Verfahren ermittelt werden konnte, dass eine Versicherung hinter dem Beklagten steht und ferner noch eine Vielzahl von weiteren Prozessen geschädigter Anleger anhängig sind, stellt ein möglicherweise x-fach verwendeter standardisierter Lebenssachverhalt nach unserer Auffassung eine erhebliche Gefahr für die Erfolgsaussichten anderer Verfahren dar. Die Gerichte könnten durch den standardisierten Vortrag der Beklagten zum Lebenssachverhalt einen falschen Eindruck von den klagenden Parteien erhalten und daher auf zu niedrige Vergleiche hinwirken oder gar die Ansprüche gänzlich abweisen“, warnt Rechtsanwalt Helge Petersen.

Der Geschäftsführer der Beklagten erschien bei den Verhandlungstagen nicht persönlich. „Ich hätte gerne dem Geschäftsführer der Beklagten die Gelegenheit gegeben, sich zu den Plagiatsvorwürfen zu erklären und diese ggf. auszuräumen, aber auch seine Abwesenheit in der Verhandlung lässt sich als gewisse Erklärung an seine ehemaligen Kunden verstehen“, erklärt Helge Petersen. „Wir sind zuversichtlich in den Verfahren beweisen zu können, dass hier unsere Mandanten von der Beklagten falsch beraten wurden. Dank unserer Recherchen und der genauen Aufarbeitung der Fälle gehe ich davon aus, dass wir unseren Mandanten große Teile ihrer Ersparnisse wiederbeschaffen werden. Unserer Einschätzung nach ist ein Mindestbetrag in den meisten Fällen zu erwarten. Im ersten Fall wurden z.B. im Rahmen der mündlichen Verhandlung 30% der Schadenssumme geboten“, berichtet Helge Petersen.

„Wir stehen auch anderen betroffenen Anlegern oder deren Prozessvertretern zur Verfügung, um auch hier etwaige Widersprüche im Lebenssachverhalt aufzudecken“, resümiert Fachanwalt Helge Petersen.


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