Falschberatung durch die DVAG ?

Gab es eine Falschberatung durch die DVAG bei „Umschichtung“ von Lebensversicherungen?

Der Versicherungsbote schreibt in seiner Online-Ausgabe vom 10.03.2015, dass die Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG) im Februar 2015 E-Mails an den eigenen Außendienst geschickt hat, um deren Kunden eine sogenannte „Wechseloption“ zu empfehlen. Dabei solle den Kunden empfohlen werden, ihre fondsgebundene Lebensversicherung fünf Jahre vor dem Ende der Laufzeit in eine klassische Rentenversicherung umzuwandeln.

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Welche Gründe gibt es für die scheinbare Falschberatung durch die DVAG

Für diese Umschichtung würde für die Vermittler erneut die volle Provision anfallen. Für die Kunden bedeutet das aber auch erneute hohe Abschlusskosten. Außerdem soll es sich um Policen der Aachen Münchener aus dem Jahr 2004 mit hohen Überschussbeteiligungen und Steuerfreiheit handeln.

Der Versicherungsbote führt weiter aus, dass eine Empfehlung zur Umschichtung, gerade bei Verträgen, die ohnehin eine Rentenoption enthielten, fragwürdig wäre.

Betroffene Kunden, die eine Falschberatung durch die DVAG vermuten, sollten sich unverzüglich an auf Fälle des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierte Rechtsanwälte wenden.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Helge Petersen & Collegen prüfen Ihren Fall gerne im Rahmen einer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung.


Für weitere Fragen zum Thema steht Ihnen das Team der Kanzlei Helge Petersen & Collegen gerne zur Verfügung.

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