Rollenwechsel: Wenn Richter selbst in die Falschberatungsfalle tappen

„Wenn ein Richter vom Bundesgerichtshof die Finanzprodukte der Postbank nicht durchblickt, wie sollen es dann meine Mandanten, die ihr eisern gespartes Geld anlegen wollen?“, fragt der renommierte Fachanwalt Helge Petersen.

Durch systematische Falschberatung und gezieltes Verschweigen von den Risiken wurde ein Rentner in einen Dachfonds getrieben, der weder konservativ noch für die gewünschte Altersvorsorge geeignet war. Der zuständige Richter lässt in der Verhandlung aber keine Zweifel daran, dass für ihn die Unkenntnisse des Mandanten und sein blindes Vertrauen in den langjährigen Berater kein Grund für einen Schadensersatzanspruch darstellt.

So anlegerunfreundlich urteilen leider viele Richter auf allen gerichtlichen Ebenen. Aber muten sie dem privaten Anleger, der ohne jegliches Fachwissen bei seiner Hausbank sein Gespartes anlegen möchte nicht zu viel zu? Kann diese Komplexität ein Laie durchblicken?

Die Wirtschaftswoche berichtet über einen interessanten Fall: Gerd Nobbe, ehemaliger Vorsitzender des Zivilsenats für Bankenrecht am Bundesgerichtshof war populär für seine bankfreundlichen und anlegerfeindlichen Urteile, so dass nicht nur Anlegeranwälte, sondern sogar Kollegen aus anderen BGH-Senaten ihn kritisierten.
Er war neben seiner Tätigkeit als Richter im Vorstand der Bankrechtlichen Vereinigung tätig, die im April 2008 ihr Vereinsmögen von über 70.00 Euro anlegen wollten und sich durch die Postbank beraten ließen. Zu dem Zeitpunkt war die Finanzkrise im vollen Gange; Grund für viele Anleger vorsichtig zu investieren. Nach Beratung der Postbank kaufte der Vorstand der BrV Zertifikate der Lehmann Brothers, die bekanntlich ein halbes Jahr später Pleite gingen. Als das Geld verloren war, wie bei vielen privaten Anlegern auch, stellt man sich als Opfer der Falschberatung der Postbank dar.
(Quelle: Wirtschaftswoche, 04.04.2014).

Ein Opfer, wie die Vielzahl von Klägern vor Nobbes Gericht, die für ihre Gerechtigkeit kämpften und teilweise scheiterten. Wie hätten sie die komplexen Finanzprodukte durchblicken sollen, wenn nicht mal der Richter des Senats für Bankrecht es versteht? Wie sollen sie das Risiko richtig einschätzen, wenn ein Experte für Bankprodukte Zertifikate der höchsten Risikoklasse kauft, weil er diese für sicher und konservativ hält? Wie kann ein privater Anleger sich über das Totalverlustrisiko im Klaren sein, wenn es nicht mal ein Richter mit fundiertem Know-how kann?

„Jetzt merkt Herr Nobbe wie sich die Geschädigten in seinem Gerichtssaal fühlten, denen er so viel zumutete. Seine Einsicht kommt bloß für die vielen Betroffenen zu spät!“, klagt Helge Petersen.

Für den Anwalt, der viele Mandanten wegen Falschberatung der Postbank vertritt, bleibt nur die Hoffnung, dass andere Richter dies zum Anlass nehmen ihren strengen Umgang mit den Geschädigten zu überdenken.

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