Neues Reformgesetz für Lebensversicherungen – Was bringt es den Versicherungsnehmern?

Bundestag und Bundesrat haben im Eilverfahren ein Reformgesetz zur Stützung der Lebensversicherungsunternehmen beschlossen. Rechtsanwalt Michael Lange der Kanzlei Helge Petersen & Collegen fasst die wesentlichen Punkte zusammen:

    • Die Versicherungsunternehmen sind nicht mehr verpflichtet, die ausscheidenden Kunden an den Bewertungsreserven zu beteiligen, wenn ansonsten die Garantiezusagen für die Bestandskunden nicht eingehalten werden könnten. Bisher mussten die Kunden zur Hälfte an den Kursgewinnen, z.B. von Wertpapieren beteiligt werden (siehe auch Artikel im Handelsblatt)
    • Als Ausgleich dafür müssen Versicherungen die Versicherungsnehmer an den sog. Risikoüberschüssen zu 90 % statt, wie bisher, zu 75 % beteiligen.
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  • Der Höchstrechnungszins, umgangssprachlich „Garantiezins“ genannt, wird für Neuverträge ab dem 01.01.2015 nicht mehr 1,75 %, sondern nur noch 1,25 % betragen.
  • Wenn Garantiezusagen gefährdet sind, können Versicherungsunternehmen die Ausschüttung von Dividenden an die Aktionäre stoppen und Gewinne wieder reinvestieren
  • Die Versicherungsunternehmen müssen nun die Kosten gerechter und gleichmäßiger über die gesamte Versicherungsperiode verteilen. Eine frühe Kündigung des Versicherungsvertrags wird daher für die Kunden etwas günstiger.
  • Abschlussprovisionen müssen allerdings nicht offengelegt werden. Die Höhe dieser Provision bleibt daher für den Kunden weiter intransparent (siehe dazu Handelsblatt). Den Grund dafür kann man in den massiven Protesten der Versicherungsbranche gegen die Offenlegungspläne begründet sehen.

Rechtsanwalt Lange fasst die Entscheidungen zusammen: „Der Gesetzgeber hat im Eilverfahren eine Reform beschlossen, die insgesamt die Versicherungsunternehmen stabilisieren soll. Einzelne Kunden, deren Versicherungen in den nächsten Monaten und Jahren auslaufen, werden aufgrund der Kürzung der Beteiligung an den Bewertungsreserven schlechter gestellt. Der Bundespräsident wird sich, wie üblich, nun mehrere Wochen Zeit nehmen, um das Gesetz zu überprüfen. Verunsicherte Kunden sollten sich über die Änderungen und die Auswirkungen auf ihren Vertrag fachkundig beraten lassen.“

In der Kanzlei Helge Petersen & Collegen steht Ihnen Rechtsanwalt Michael Lange für Fragen und eine kostenfreie Ersteinschätzung zur Verfügung.

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