Die Lebensversicherungen in der Krise

Viele Lebensversicherungen sind in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Die Bafin sorgt sich aufgrund der Niedrigzinsphase selbst um größere Lebensversicherer (siehe handelsblatt.com vom 21.04.2014)
Das kontinuierlich gefallene Zinsniveau führt dazu, dass die ursprünglichen Prognosen der Versicherungen hinsichtlich Überschussbeteiligung und Ablaufleistung nicht mehr eingehalten werden können. Für viele Anleger werden die tatsächlichen Auszahlungen am Ende der Laufzeit erheblich geringer ausfallen, als ursprünglich erwartet. So berichtet z.B. der Deutschlandfunk über die gesunkenen Zinserträge (siehe Beitrag auf deutschlandfunk.de vom 26.04.2014).

Lag der Höchstrechnungszins, (umgangssprachlich „Garantiezins“) zwischen 1994 bis Mitte des Jahres 2000 noch bei 4,0 %, sank dieser ab Mitte des Jahres 2000 auf 3,25 %, und ab Anfang 2004 auf 2,75 %. Für die Jahre 2007 bis 2011 betrug der „Garantiezins“ 2,25 %. Seit Anfang 2012 liegt dieser bei 1,75 % und soll nach dem Kabinettsbeschluss vom 04.06.2014 für Neuverträge ab dem 01.01.2015 nur noch bei 1,25 % liegen (Quelle http://de.wikipedia.org/wiki/Höchstrechnungszins).

Das Kabinett hat am 04.06.2014 ein Reformpaket auf den Weg gebracht. Die einzelnen Maßnahmen sollen insgesamt die Versicherungen stabilisieren. Bisher mussten die Versicherten aufgrund eines aus ökonomischer Sicht umstrittenen Urteils des Bundesverfassungsgericht aus 2005 seit 2008 zu 50 % an den Bewertungsreserven beteiligt werden. Ein wesentliches Element des Reformpakets ist nun der Wegfall der Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven. Bisher mussten Kunden zu 50 % an den Bewertungsreserven beteiligt werden. Da die Zinsen gesunken sind und der Kurswert z.B. von älteren Staatsanleihen dadurch zum Teil erheblich gestiegen ist, sind die Bewertungsreserven deutlich gestiegen. Eine Beteiligung an diesen Reserven war für den Versicherungskunden demnach vorteilhaft. Mit dem Wegfall würden vermutlich die Versicherten, deren Lebensversicherungen in den nächsten Monaten und 1-2 Jahren auslaufen, benachteiligt.

Das Finanzministerium weist darauf hin, dass ausscheidende Kunden durch die Neuregelung im Schnitt 440,- € weniger erhalten. Im Einzelfall können die Einbußen allerdings erheblich höher liegen (Quelle www.verbraucherzentrale-bayern.de, Stand 25.07.2014).

Bei Fragen zu Lebensversicherungen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Lange.

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