BGH Urteil zu fehlerhaften Widerrufsbelehrungen

BGH Urteil zu fehlerhaften Widerrufsbelehrungen auf den Beitrittserklärungen zu geschlossenen Fonds

Der BGH entschied am 18. März, dass Fondsanbieter in ihren Widerrufsbelehrungen darauf hinweisen müssen, dass ein Widerruf nicht zur einfachen Rückabwicklung führt und aufklären, dass aufgrund der Problematik des fehlerhaften Gesellschaftsbeitritts, die Auszahlung an den Kunden nur in Höhe des Zeitwerts erfolgt, der erheblich unter dem Ursprungswert der Gesellschaftsbeteiligung liegen kann.

Diese Vorgaben dürften in keiner Widerrufsbelehrung ausreichend zu finden sein, was Anlegern die Möglichkeit eröffnet, gegen die Fondsgesellschaft oder die beratende Bank vorzugehen, um ihr Geld zurückzuerhalten. Fachanwalt Helge Petersen rät Anlagern ihren Fall von einem Anwalt ihres Vertrauens prüfen zu lassen.

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Zum Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH ZR II 109/13)

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