Außergerichtliche Einigung: Bausparvertrag im Alter von 85 Jahren – Helge Petersen bringt Bank zur Einsicht

Unserer Mandantin Frau F. aus S. wurde im Alter von 85 Jahren von ihrer Bank der Abschluss eines Bausparvertrags über 50.000,00 € angeraten. Was war der Grund für die Empfehlung des Bankberaters?

  • Die Bank kassiert für den Abschluss des Bausparvertrages eine hohe Provision. In Ansehung des Alters unserer Mandantin und des Anlageziels der täglichen Verfügbarkeit, war die Anlageberatung sinnlos.

    Von der empörten Tochter unserer Mandantin auf diesen Vorfall angesprochen, reagierte die Bank uneinsichtig: Die Empfehlung des Bausparvertrags sei sinnvoll, da es doch „immerhin 1 % Zinsen“ gäbe. Zudem käme unsere Mandantin jederzeit an Ihr Kapital.

  • Lachend
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Auf die konkrete Nachfrage, wie denn die Auszahlungsmodalitäten seien, führte die Bank an, dass es kein Problem sei „halbjährlich 1.500 Euro“ abzuheben. Allerdings würden hierbei jeweils zusätzliche „Bearbeitungsgebühren“ in Höhe von 15 Euro anfallen. Frau F. erklärt entrüstet: „Mein Ziel war es stets zu jeder Zeit an mein Geld zu kommen. Das Gesparte sollte mein Notgroschen sein, falls einmal etwas passiert. Mit meinen 85 Jahren muss ich ja an sowas denken!“

Geschockt durch das zunächst dreiste und sodann verweigernde Verhalten der Bank wandte sich ihre Tochter hilfesuchend an die Kanzlei Helge Petersen & Collegen.

Die Bank wurde unter Darstellung des Sachverhaltes und rechtlicher Ausführungen außergerichtlich dazu aufgefordert, den Bausparvertrag unverzüglich rückabzuwickeln. Nachdem die Bank zunächst fadenscheinig anführte, dass die Anfrage der Tochter unserer Mandantin „aus Versehen leider nicht bearbeitet“ worden sei (und dies, obwohl deren Anfrage mehr als halbes Jahr zurücklag), wurde der Bausparvertrag aufgrund unserer Tätigkeit ohne Gerichtsverfahren rückabgewickelt und unsere Mandantin erhielt den investierten Betrag nebst gezahlter Provision in voller Höhe zurück.

Der Fall zeigt eindeutig, dass sich Finanzinstitute nicht zu schade sind, fehlende Kenntnisse und die Gutgläubigkeit Ihrer Kunden auszunutzen, um die entsprechenden Provisionen zu erhalten.
Es zeigt aber auch, dass es sich lohnt, gegen dieses Verhalten der Banken vorzugehen. Es geht schließlich um Ihr Geld.

Haben Sie einen ähnlichen Fall erlebt, über den sie uns berichten wollen? Oder wurden Sie bei Abschluss Ihres Bausparvertrages fehlerhaft durch Ihre Bank beraten? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wir prüfen die Beratung zu Ihrem Bausparvertrag kostenfrei im Rahmen einer Ersteinschätzung.

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