Um künftig die Qualität des Verbraucherschutzes im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht in Schleswig-Holstein zu gewährleisten, hat Petersen die Einführung eines Gütesiegels fest geschrieben. „So wissen Verbraucher, wo die Experten sitzen – und wo nicht“, begründet er diesen Schritt.
Berater, die ehrlich beraten, können sich diesem Gütesiegel unterordnen und zahlen bei Verstößen gegen die Vorgaben 5.000,- Euro pro Fall.
Zusätzlich wird eine Stiftung oder ein Verein für Geschädigte im Kapital- und Bankenbereich gegründet, um das Risiko fremder Kosten abzudämpfen. Verbraucher profitieren durch diese Maßnahmen der Kanzlei Petersen künftig von einem wesentlich besseren Schutz vor Falschberatung.
Petersen meint: „Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, der Bankenwelt als „Schädigerindustrie“ die Stirn zu bieten, bis hier hin und nicht weiter!“
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